Wer kann eine Kundenkarte beantragen?
1. Gegen Vorlage des aktuellen Bescheides erhält die Kundenkarte:
- Empfänger von Sozialhilfe
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Grundsicherungsleistungen
- Empfänger des Arbeitslosengeldes II
2. Bei allen übrigen Antragstellern ist ein gesonderter Einkommensnachweis notwendig. Sofern das Familieneinkommen die nachfolgenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet, können die Kundenkarte beantragen:
Personen im Haushalt / Einkommensgrenze netto
- Alleinstehende 822,-€
- Paar ohne Kinder 1233,-€
- Paar mit 1 Kind unter 15 Jahren 1480,-€
- Paar mit 2 Kindern unter 15 Jahren 1726,-€
- Paar mit 3 Kindern unter 15 Jahren 1973,-€
- Alleinerziehende mit 1 Kind unter 15 Jahren 1069,-€
- Alleinerziehende mit 2 Kindern unter 15 Jahren 1315,-€
- Alleinerziehende mit 3 Kindern unter 15 Jahren 1562,-€
- Jedes weitere Kind unter 15 Jahren 247,-€
- Jedes Kind ab 15 Jahren 411,-€
Unter Netto-Einkommen versteht man das gesamte Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit einschließlich Renten, Unterhaltszahlungen und Ausbildungsvergütung.
Was zählt nicht zum Netto-Einkommen?
Kindergeld, Leistungen der Kriegsopferfürsorge, sowie Landes- bzw.
Bundeserziehungsgeld.
Wenn das Netto-Einkommen nicht direkt im Lohn- oder Gehaltsnachweis ausgewiesen ist, wird es wie folgt ermittelt: Brutto-Einkommen vermindert um einen pauschalen Abzugsbetrag je nach Art des Einkommens.
Der pauschale Abzugsbetrag beträgt:
- Bei steuer- und versicherungspflichtigem Einkommen: 35%
- Bei Beamtenbezügen: 25%
- Bei nicht steuerpflichtigem Einkommen: 6%
Wie kann ich eine Kundenkarte bekommen?
Wenn Sie in Roggenburg wohnen und aufgrund Ihres Einkommens zu den Berechtigten zählen, können sie bei der
Gemeindeverwaltung Roggenburg, Zimmer 2
einen Antrag stellen.
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Einkommensnachweis
- 1 Passbild
Bei Vorliegen aller benötigten Nachweise und nach Prüfung wird durch die Mitarbeiter/in im Einwohnermeldeamt die Kundenkarte ausgestellt.
Die Kundenkarte gilt für ein Jahr. Wenn die Karte abgelaufen ist, können Sie im Einwohnermeldeamt eine Verlängerung beantragen. Dazu muss erneut der Einkommensnachweis vorgelegt werden.