Ertüchtigung der Wasserversorgung - erste Vorauszahlung auf den Verbesserungsbeitrag
Wie bereits im Mitteilungsblatt 5/2019 berichtet, hat der Gemeinderat zur Finanzierung der Ertüchtigung der Wasserversorgung beschlossen, hierfür sog. Verbesserungsbeiträge von allen Grundstückseigentümern zu erheben.
Wir haben hierzu ein Informationsblatt zur Thematik des Verbesserungsbeitrags erstellt, welches allen Bescheiden beiliegen wird.
Dieses Informationsblatt finden Sie auch hier auf dieser Seite zum Download.