Aus der Sitzung vom 04.04.2023
Bauanträge
Dem Bauantrag zur Nachgenehmigung zum Neubau eines Geräteschuppens am Standort Unteregger Mühle 1 hat der Gemeinderat unter Auflagen zugestimmt. Das Objekt liegt baurechtlich im Außenbereich, so dass die Privilegierung durch das Landratsamt besonders geprüft werden muss.
Auch der Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohnungen, Tiefgarage mit 8 Stellplätzen, sowie 8 oberirdischen Stellplätzen in Biberach, Dirrfelder Straße 8, fand die Zustimmung des Gemeinderates. Zu diesem Objekt lag bereits eine Bauvoranfrage vor. Die Frage ob sich der Baukörper städtebaulich in die Umgebung einfügt wurde mittlerweile durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. Der Bauantrag entspricht hinsichtlich des Baukörpers im Wesentlichen der Bauvoranfrage. Allerdings sieht der Gemeinderat die nun erfolgte Reduzierung der Stellplätze kritisch. Bezüglich der Oberflächenentwässerung wurden ergänzende Auflagen beschlossen.
Gemeindehaushalt 2023
Der Gemeinderat hat mit dem Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes die Weichen für die Bewirtschaftung in diesem Jahr gestellt und die Schwerpunkte für die Investitionen und Unterhaltsmaßnahmen in diesem Jahr beschlossen. Der neue Haushalt hat ein stolzes Gesamtvolumen von 10,9 Mio. Euro, wovon 7,0 Mio. Euro auf den Verwaltungshaushalt und 3,9 Mio. € auf den Vermögenshaushalt entfallen. Die Gemeinde plant in diesem Jahr mit einem Gewerbesteueraufkommen von 650.000 € (Vorjahr 580.000 €), die Grundsteuer bringt Einnahmen von 332.100 € (Vorjahr 331.000 €). Die Einkommensteuerbeteiligung erreicht in diesem Jahr den erfreulichen Höchstwert von 2,0 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €) und der Freistaat Bayern wird Schlüsselzuweisungen in Höhe von 839.112 € (Vorjahr 801.308 €) überweisen. Größter Posten auf der Ausgabenseite ist leider wieder die Kreisumlage mit einem neuen Rekordwert von 1.585.728 € (Vorjahr 1.428.132 €), der vermutlich auch in den Folgejahren weiterhin steigen wird. Die Gemeindeverwaltung wird die Einnahmenseite stets im Blick haben und auf der Ausgabenseite entsprechend umsichtig sparsam agieren.Die freiwilligen Ausgaben – insbesondere die Unterstützung der Vereine und Verbände – werden grundsätzlich in unveränderter Höhe auch in diesem Jahr fortgeführt. Die Schwerpunkte der Investitionen werden in diesem Jahr sein:
- Abwasserbeseitigung
Zweckverband Klärschlammverbrennung: Eigenvermögensumlage Erwerb Verbrennungsofen Klärschlammverwertung
KA Biberach: Erweiterung Blitzschutzanlage
KA Biberach: Tausch Gebläse Lüftung
KA Schießen: Tausch Belüfterplatten
KA Schießen: Phosphatfällstation
Prozessleitsystem Pumpwerke
Sanierung Schachtdeckel
Wasserrechtliche Verfahren - Bauhof Meßhofen
Ergänzung Ausstattung
Sektionaltor - Breitbandausbau
Weitere Projektbegleitung Gigabitausbau - Bushaltestellen
Fahrradabstellplätze - Energiewende
Erwerb Genossenschaftsanteil ILE-Iller-Roth-Biber Bürgerenergie eG
Potenzialanalyse Freiflächen-PV und Windenergie
PV-Anlage KiTa Biberach (Planung)
PV-Anlage KiTa Schießen
PV-Anlage FF Biberach
PV-Anlage FF Ingstetten (Planung)
PV-Anlage FF Meßhofen
PV-Anlage FF Schießen/Archiv
PV-Anlage Hochbehälter Roggenburg 2
Zuschussantrag für Erstellung kommunale Wämeplanung - Feuerwehren
Beschaffung HLF 20 FF Biberach (Beladung)
Ergänzung Ausstattung
Verhandlungsverfahren HLF 20 FF Biberach (Fahrgestell und Aufbau)
Telefonanschluss FF-Gerätehaus Meßhofen - Friedhof
Ertüchtigung Leichenhaus Ingstetten (Malerarbeiten) - Gemeindeverwaltung
Aufrüstung Server
Ersatzbeschaffung Möbel - Gewässerunterhalt
- Grunderwerb
Ausgleichsflächen
Tauschflächen
Flächen für Baugebiete Meßhofen und Schießen
Flächen für Radweg Biberach – Kreisverkehr Meßhofen - Grundschule Roggenburg
LAN-Verkabelung und Ausstattung Klassenzimmer mit WLAN - Investitionszuschüsse
„Fördertopf“ für Vereine
Zuschuss an Vereine für Investitionsmaßnahmen
Förderung Mini-PV-Anlagen - Katastrophenschutz
Beschaffung Zapfwellengeneratoren
Notstromanschluss FF-Gerätehäuser - Kindergärten
KiGa Biberach: Abschluss Baumaßnahme Erweiterung und Umbau
KiGa Schießen: Sonnenschutz - Planungskosten
Schaffung von Bauland in Meßhofen
- auch Geruchsgutachten
- auch Gutachten HQ 100
Bebauungsplan „Klosterschlucht“ Schießen
Bebauungsplan Landkäserei Herzog
Radverkehrskonzept - Projekte
Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen Wasserschutzgebiete
Innenentwicklungskonzept Meßhofen
externer Informationssicherheitsbeauftragter
externer Datenschutzbeauftragter
Familienstützpunkt
Fahrradreparaturstation am Veranstaltungsparkplatz Roggenburg
Feldwegeunterhalt durch Jagdgenossenschaften
Flächenermittlung für Einführung Gesplittete Abwassergebühr
Gut alt werden können in Roggenburg
Helferkreis Asyl
Integrierte Ländliche Entwicklung Iller-Roth-Biber
Musikschule Weißenhorn e.V.
Premiumspazierwanderwege
Roggenburg hilft
Skateranlage Schießen
„Streuobst für alle“
Umsetzungsvorbereitungen Rückübertragung Abfallwirtschaft - Straßensanierung im gesamten Gemeindegebiet
Auch: Tränkdecke Abt-Lienhardt-Weg bis Liegewiese - Wasserversorgung
Beschaffung Schieberdrehgerät
Ergänzung Geräte
Ersatzpumpe Hochbehälter Roggenburg 1
Rückbau und Neubau Trinkwasserbrunnen Biberach
Sanierung Brunnen 1 Schießen
UV-Anlage Hochbehälter Roggenburg 2
Wasserrechtliche Verfahren - Winterdienst
Ersatzbeschaffung Salzstreuer
Der IST-Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2023 beträgt 1.850.303,40 €. Davon sind 1.728.947,40 € der Ertüchtigung der gemeindlichen Wasserversorgung zuzuordnen. Für den Baumaßnahme am Kindergarten Schießen und für den Breitbandausbau 1 sind noch 121.356 € abzuzahlen.
Im Haushaltsplan 2023 sind insgesamt 1.601.853 € als Darlehensaufnahme veranschlagt.
Die Kreditermächtigung von insgesamt 1.219.000 € in der Haushaltssatzung 2022 wurde nicht in Anspruch genommen und wird auch nicht als Haushaltseinnahmerest ins Jahr 2022 mitgenommen.
Unter Zugrundelegung einer Tilgung von 693.421,04 € wird die Gemeinde am Ende des Haushaltsplanes 2023 einen voraussichtlichen SOLL-Schuldenstand von 2.758.735,36 € haben.
Bei einem Einwohnerstand von 2.783 (Stand 30.06.2022) ergibt dies eine Pro-Kopf-Verschuldung von 991 € je Einwohner.
Damit wird die Gemeinde bei der Pro-Kopf-Verschuldung deutlich über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer kreisangehöriger Gemeinden liegen. Bei kreisangehörigen Gemeinden von 1000 Einwohner bis unter 3000 Einwohner beläuft sich die durchschnittliche Verschuldung auf ca. 669 € je Einwohner (Quelle: Landesamt für Statistik, Stand 30.06.2021). Der Landesdurchschnitt aller Gemeindegrößenklassen beträgt 834 € kommunale Schulden je Einwohner.
Werden die Darlehen zur Vorfinanzierung bis Vereinnahmung der staatlichen Zuwendung für den Neubau des Trinkwasserbrunnen Biberach sowie für den Grundstückserwerb für Baugebiete bis zum Verkauf der Bauplätze bei der Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung nicht berücksichtigt, so ergäbe sich bei einem Schuldenstand von 1.642.882,36 € (davon 1.346.526,36 € langfristige Finanzierungen im Bereich Wasserversorgung) eine Pro-Kopf-Verschuldung von 590 € je Einwohner (davon Wasserversorgung 483 € je Einwohner). Die Gemeinde würde damit unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer kreisangehöriger Gemeinden liegen.
Der Rücklagenstand zum Beginn des Jahres 2023 beträgt 79.436,02 €. Am Ende des Haushaltsjahres 2023 wird die Allgemeine Rücklage mit ca. 300.000 € angesetzt.
Im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026 sind Investitionen in Höhe von rund 11,9 Mio. € eingestellt.
Im nichtöffentlichen Teil hat die Firma BSB5 Abwassertechnik einen Situationsbericht über den Zustand der Abwasserbeseitigungsanlagen gegeben und zu den kurz- und mittelfristig anstehenden Verbesserungs- und Unterhaltungsmaßnahmen informiert. Dabei war auch die Umrüstung von Komponenten der Abwasserbeseitigung auf einen Notbetrieb bei länger andauerndem Stromausfall ein wichtiges Thema. Erste Beschlüsse konnten dazu noch in der Sitzung gefasst werden.
Beschlossen wurde eine Darlehensaufnahme zur Finanzierung eines Grunderwerbs, weiterhin wurden verschiedene Grundstückangelegenheiten behandelt. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen sind zwei Bewerbungen eingegangen. Nachdem die Gemeinde hierfür zwei Personen benennen muss, wurde beschlossen, beide Bewerber in die Vorschlagsliste aufzunehmen.