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Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.

Kosten

Details Kosten
  • Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde