Heimatkundliche Schriften; Herausgabe
Die Landkreise und Gemeinden können heimatkundliche Schriften (z. B. Zeitschriften, Blätter) herausgeben.
Langbeschreibung
Veröffentlichungen über heimatkundliche Themen sind bei den Landratsämtern und Gemeinden erhältlich.
Verantwortliche Behörde
- Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)