Bei allen Fragen rund zu diesen Themen steht Ihnen unser Bauamt gerne zur Verfügung.
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Bauantrag, Formulare und Wissenswertes
Der Bauantrag
Seit 01.01.2025 sind durch eine Gesetzesänderung Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Neu-Ulm) einzureichen. Die Gemeinde wird danach über das Landratsamt an Ihrem Genehmigungsverfahren beteiligt.
Nicht betroffen hiervon sind Bauanträge im Freistellungsverfahren. Diese sind weiterhin bei der Gemeinde einzureichen.
Unabhängig davon bitten wir darum, uns die Unterlagen auch digital zur Verfügung zu stellen, bitte per Mail an bauamt@roggenburg.de
Wir bitten um Beachtung und Verständnis! Herzlichen Dank!
Folgende Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung einzureichen:
1. Bauantragsformulare
Es sind mindestens folgende Unterlagen/Formulare einzureichen:
- Anlage 1 - Antrag auf Baugenehmigung
- Anlage 2 - Baubeschreibung
- Berechnungen zu Wohnfläche/Nutzfläche etc.
- amtlicher Lageplan samt Nachbarschaftsverzeichnis (Auszug aus dem Katasterwerk)
- Planzeichnungen und Ansichten
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen für Baugenehmigung oder für Bauabgang
- weitere Unterlagen sind ggf. nötig, abhängig vom Einzelfall (z.B. Standsicherheitsnachweis, Nachweis Brandschutz o.ä.)
- Bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sind darüber hinaus Berechungen des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung nötig. Sofern die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten werden ist ein Antrag auf Befreiung zu stellen. Dieser Antrag ist zu begründen.
Weitere Informationen und Formulare hierzu finden Sie ...hier...
Des weiteren zu beachten ist die gemeindliche Stellplatzsatzung - diese finden Sie zum download unter Satzungen und Verordnungen.
2. Amtlicher Lageplan mit Nachbarschaftsverzeichnis (Katasterauszug)
Dem Bauantrag ist ein amtlicher Lageplan M 1:1000 (nicht älter als 6 Monate) sowie ein aktuelles Nachbarschaftsverzeichnis über die Eigentümer der benachbarten Grundstücke beizulegen (sog. Katasterauszug).
Diesen Katasterauszug erhalten Sie gegen eine Gebühr von z.Zt. 36 € beim Vermessungsamt in Günzburg. Alternativ können Sie ihn auch bei uns erwerben.
Die geplante Baumaßnahme ist einschl. der Abstandsflächen im Lageplan darzustellen.
3. Nachbarunterschriften
Der Lageplan sowie alle Bauzeichnungen sind von allen im Nachbarschaftsverzeichnis genannten Personen (Ehepartnern, Erbgemeinschaften usw.) mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben.
Damit die Bauaufsichtsbehörde die geleisteten Unterschriften auch nachvollziehen kann, ist es erforderlich, dass dem Namenszug sowohl die Flurnummer als auch die Vor- und Zunamen in Druckbuchstaben zugeordnet werden.
Eine ordnungsgemäße Nachbarbeteiligung spart dem Bauherrn Zeit und Geld, da die Bauvorlagen von der Bauaufsichtsbehörde zur Vervollständigung zurückgegeben werden, bzw. nicht unterzeichneten Nachbarn eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt wird, die Portogebühren trägt der Bauherr.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise im „Merkblatt zur Nachbarbeteiligung in der Baugenehmigung“.
4. Erschließungspläne
Dem Bauantrag sind Pläne für Wasser- und Kanalanschluss beizufügen. Im Grundrissplan ist der Verlauf der geplanten Wasserleitung sowie der Entwässerungsleitungen im Misch- bzw. Trennsystem darzustellen.
Ist das Baugrundstück schon erschlossen, so erhalten Sie im Bauamt entsprechende Aufmassblätter für die Lage der Wasser- und Kanalhausanschlüsse.
In der Regel stellt die Gemeinde die Kanalhausanschlussleitungen von der Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze und die Wasseranschlussleitung bis zum Wasserzähler im Gebäude her.
Vor Anschluss der Hausanschlussleitungen in das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde ist, sofern nicht vorhanden, auf eigenem Grund ein Revisionsschacht zu errichten (bei Trennsystem sowohl für den Regenwasser- als auch für den Schmutzwasserkanal).
Bei der Herstellung Ihrer Entwässerungsanlage sollten Sie nicht vergessen, Rückstausicherungen vorzusehen. Rückstauebene ist die Straßenoberkante. Soweit das Gefälle zum Kanal für die Kellerentwässerung nicht ausreicht, ist der Einbau einer Hebeanlage notwendig.
Der Bau einer Regenwasserzisterne zur Gartenbewässerung bzw. zur Toilettenspülung ist in den Plänen darzustellen. Hierfür gibt es einen gesonderten Antrag, welcher unterschrieben dem Bauantrag beizufügen ist.
Für die Erstellung eines Bauwasseranschlusses ist ebenfalls ein Antrag bei der Gemeinde zu stellen
Ihre Ansprechpartner im Bauamt der Gemeinde Roggenburg:
- Herr Kohlmann, Tel.: 07300/9696-12, dieter.kohlmann@roggenburg.de
- Frau Halder, Tel. 07300/9696-19, birgit.halder@roggenburg.de