Gebühren und Abgaben
Für alle u.a. Gebühren und Abgaben der Gemeinde Roggenburg erhalten Sie entsprechende Bescheide. Die fälligen Beträge können Sie entweder an die Gemeinde fristgerecht überweisen oder Sie erteilen uns eine Abbuchungs-/Einzugsermächtigung (SEPA-MANDAT). Das Formular dazu finden Sie online im RATHAUS DIGITAL: ...EINZUGSERMÄCHTIGUNG...
Grundsteuer und Gewerbesteuer - Hebesätze
Grundsteuer A 380 v. H.
Grundsteuer B 360 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.
Hundesteuer - Jahresbetrag
erster Hund 45,00 Euro
zweiter Hund 65 Euro
weitere Hunde 75 Euro
Kampfhunde und gefährliche Hunde 500,00 Euro
Wassergebühren - bis 31.12.2022
Verbrauchsgebühr je m³ 2,18 Euro + 7% MwSt = 2,33 Euro
Wassergebühren - ab 01.01.2023
Verbrauchsgebühr je m³ 2,60 Euro + 7% MwSt = 2,78 Euro
zuzüglich Grundgebühr wie folgt:
| 96,00 Euro + 7% MwSt = 102,72 Euro/Jahr |
| 240,00 Euro + 7% MwSt = 256,80 Euro/Jahr |
| 384,00 Euro + 7% MwSt = 410,88 Euro/Jahr |
| 564,00 Euro + 7% MwSt = 603,48 Euro/Jahr |
Weitere Informationen zu den aktuellen Wassergebühren finden Sie auch ....hier... im Informationsblatt.
Abwassergebühr
ungeklärtes Schmutzwasser und Niederschlagswasser je m² 2,14 Euro
Niederschlagswasser ohne Schmutzwasser je m² 0,87 Euro
Kleineinleiter / Einwohner 17,90 Euro Jahresgebühr
Anlieferung von Fäkalschlamm (ab 01.09.2017)
Entsorgungsgebühr 37,21 €/m³
Müllabfuhrgebühren
Gebühren je Monat bei 14-tägiger Leerung
60 Liter bei 1 Person auf dem Grundstück 10,50 EURO - (ab 01.01.2024: 10,00 EURO)
60 Liter 12,60 EURO - (ab 01.01.2024: 12,00 EURO)
80 Liter 16,80 EURO - (ab 01.01.2024: 16,00 EURO)
120 Liter 25,20 EURO - (ab 01.01.2024: 24,00 EURO)
240 Liter 50,30 EURO - (ab 01.01.2024: 48,00 EURO)
360 Liter 75,50 EURO - (ab 01.01.2024: 72,10 EURO)
1.100 Liter 230,70 EURO - (ab 01.01.2024: 220,20 EURO)
70 Liter Müllsack 7,00 EURO - (ab 01.01.2024: 6,00 EURO)
70 Liter Windelsack 3,50 EURO - (ab 01.01.2024: 3,00 EURO)
Bauschuttentsorgung
Kleinmengen bis 1/2 m³ auf dem gemeindlichen Wertstoffhof gegen Barzahlung möglich. Pro Eimer Bauschutt (max. 15 Liter) beträgt die Gebühr 2,00 €. Bei loser Anlieferung wird eine Gebühr von 20,- Euro je 1/4 m³ erhoben.
Grüngutentsorgung
Für die Entsorgung von Grünabfällen aus anschlusspflichtigen Grundstücken werden bei Selbstanlieferung auf dem Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen keine Gebühren erhoben.
Die Entsorgung von Wurzelstöcken ist gebührenpflichtig. Pro angefangenem 1/2 m³ werden 13,50 Euro berechnet
Sperrmüllentsorgung
Ab 2016 gibt es auf dem Wertstoffhof keine Sammelaktionen mehr. Einmal im Jahr holt die Fa. Knittel gegen Gebühr Sperrmüll bei Ihnen zu Hause ab. Details siehe Abfallkalender.
Bestattungs-, Grab- und Leichenhausbenutzungsgebühren
Bestattungs-, Grab- und Leichenhausbenutzungsgebühren
Bestattung
Ausheben eines Allgemeingrabes 435,00 Euro
Ausheben eines Allgemeingrabes (Tiefbestattung) 480,00 Euro
Ausheben eines Kindergrabes 280,00 Euro
Ausheben eines Urnengrabes 205,00 Euro
Ausheben eines Sternenkindgrabes 205,00 Euro
Grabgebühr
Grab mit einer Grabstelle bei einer Ruhezeit von 25 Jahren 1.350,00 Euro (ab 01.01.2024: 1.550,00 Euro)
Grab mit zwei Grabstellen bei einer Ruhezeit von 25 Jahren 2.675,00 Euro (ab 01.01.2024: 3.125,00 Euro)
Grab mit drei Grabstellen bei einer Ruhezeit von 25 Jahren 4.025,00 Euro (ab 01.01.2024: 4.675,00 Euro)
Allgemeingrab mit verkürzter Ruhefrist (Kindergrab) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 675,00 Euro (ab 01.01.2024: 780,00 Euro)
Urnengrab (klein) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 540,00 Euro (ab 01.01.2024: 630,00 Euro)
Urnengrab (mittel) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 675,00 Euro (ab 01.01.2024: 780,00 Euro)
Urnengrab (groß) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 810,00 Euro (ab 01.01.2024: 930,00 Euro)
Sternenkindergrab bei einer Ruhezeit von 7 Jahren 336,00 Euro (ab 01.01.2024: 392,00 Euro)
Grab im Ruheobstgarten bzw. Urnenwiese bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 1.335,00 Euro (ab 01.01.2024: 1.560,00 Euro)
Leichenhausbenutzungsgebühr
Gebühr je Sargaufbahrung 210,00 Euro (entfällt zum 31.12.2023)
Einstellung einer Urne 100,00 Euro (entfällt zum 31.12.2023)
Vorhaltegebühr Leichenhaus je Beisetzung 100,00 Euro (neu zum 01.01.2024)
Gebühr Benutzung Leichenhaus je Tag 50,00 Euro (neu zum 01.01.2024)
Turnhalle Roggenburg
Benutzungsgebühr
7,00 € je Stunde für alle gemeindlichen Vereine, Sportgemeinschaften, etc.
12,00 € je Stunde für alle auswärtigen Vereine, Nutzer, Sportgemeinschaften und kommerzielle gemeindlichen Nutzer