Gebühren und Abgaben
Für alle u.a. Gebühren und Abgaben der Gemeinde Roggenburg erhalten Sie entsprechende Bescheide. Die fälligen Beträge können Sie entweder an die Gemeinde fristgerecht überweisen oder Sie erteilen uns eine Abbuchungs-/Einzugsermächtigung (SEPA-MANDAT). Das Formular dazu finden Sie online im RATHAUS DIGITAL: ...EINZUGSERMÄCHTIGUNG...
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* Abwassergebühren - bis 31.12.2024
- ungeklärtes Schmutzwasser und Niederschlagswasser je m² 2,14 Euro
- Niederschlagswasser ohne Schmutzwasser je m² 0,87 Euro
- Kleineinleiter / Einwohner 17,90 Euro Jahresgebühr
- Anlieferung von Fäkalschlamm (ab 01.09.2017)
Entsorgungsgebühr 37,21 Euro/m³
* Abwassergebühren – ab 01.01.2025 "gesplittete Abwassergebühr"
- Niederschlagswassergebühr je m² 0,21 Euro
- Schmutzwassergebühr je m³ 2,07 Euro
zuzüglich Grundgebühr wie folgt:
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 4 m³/h / Qn bis 2,5 m³/h: 72,00 Euro / Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 10 m³/h / Qn bis 6 m³/h: 180,00 Euro / Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 16 m³/h / Qn bis 10 m³/h: 288,00 Euro / Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 über 16 m³/h / Qn über 10 m³/h: 432,00 Euro / Jahr
Anleitung zur Ermittlung der versiegelten Flächen:
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* Wassergebühren - ab 01.01.2023
Verbrauchsgebühr je m³ 2,60 Euro + 7% MwSt = 2,78 Euro
zuzüglich Grundgebühr wie folgt:
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 4 m³/h / Qn bis 2,5 m³/h: 96,00 Euro + 7% MwSt = 102,72 Euro/Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 10 m³/h / Qn bis 6 m³/h: 240,00 Euro + 7% MwSt = 256,80 Euro/Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 16 m³/h / Qn bis 10 m³/h: 384,00 Euro + 7% MwSt = 410,88 Euro/Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 über 16 m³/h / Qn über 10 m³/h: 564,00 Euro + 7% MwSt = 603,48 Euro/Jahr
Weitere Informationen zu den aktuellen Wassergebühren:
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* Müllabfuhrgebühren - ab 01.01.2024
Gebühren je Monat bei 14-tägiger Leerung
- 60 Liter bei 1 Person auf dem Grundstück 10,00 EURO
- 60 Liter 12,00 EURO
- 80 Liter 16,00 EURO
- 120 Liter 24,00 EURO
- 240 Liter 48,00 EURO
- 360 Liter 72,10 EURO
- 1.100 Liter 220,20 EURO
- 70 Liter Müllsack 6,00 EURO
- 70 Liter Windelsack 3,00 EURO
* Bauschuttentsorgung
Kleinmengen bis 1/2 m³ auf dem gemeindlichen Wertstoffhof gegen Barzahlung möglich. Pro Eimer Bauschutt (max. 15 Liter) beträgt die Gebühr 2,00 Euro. Bei loser Anlieferung wird eine Gebühr von 20,- Euro je 1/4 m³ erhoben.
* Grüngutentsorgung
Für die Entsorgung von Grünabfällen aus anschlusspflichtigen Grundstücken werden bei Selbstanlieferung auf dem Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen keine Gebühren erhoben.
Die Entsorgung von Wurzelstöcken ist gebührenpflichtig. Pro angefangenem 1/2 m³ werden 13,50 Euro berechnet
* Sperrmüllentsorgung
Ab 2016 gibt es auf dem Wertstoffhof keine Sammelaktionen mehr. Einmal im Jahr holt die Fa. Knittel gegen Gebühr Sperrmüll bei Ihnen zu Hause ab. Details siehe Abfallkalender.
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* Hundesteuer - ab 01.01.2022
- erster Hund 45,00 Euro
- zweiter Hund 65 Euro
- weitere Hunde 75 Euro
- Kampfhunde und gefährliche Hunde 500,00 Euro
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* Grundsteuer und Gewerbesteuer
- Grundsteuer A 380 v. H. (ab 01.01.2025: 560 v.H.)
- Grundsteuer B 360 v. H. (ab 01.01.2025: 260 v.H.)
- Gewerbesteuer 330 v. H. (ab 01.01.2025: 350 v.H.)
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* Bestattungs-, Grab- und Leichenhausbenutzungsgebühren - ab 01.01.2024
* Bestattung
- Ausheben eines Allgemeingrabes 435,00 Euro
- Ausheben eines Allgemeingrabes (Tiefbestattung) 480,00 Euro
- Ausheben eines Kindergrabes 280,00 Euro
- Ausheben eines Urnengrabes 205,00 Euro
- Ausheben eines Sternenkindgrabes 205,00 Euro
* Grabgebühr - ab 01.01.2024
- Grab mit einer Grabstelle bei einer Ruhezeit von 25 Jahren 1.550,00 Euro
- Grab mit zwei Grabstellen bei einer Ruhezeit von 25 Jahren 3.125,00 Euro
- Grab mit drei Grabstellen bei einer Ruhezeit von 25 Jahren 4.675,00 Euro
- Allgemeingrab mit verkürzter Ruhefrist (Kindergrab) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 780,00 Euro
- Urnengrab (klein) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 630,00 Euro
- Urnengrab (mittel) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 780,00 Euro
- Urnengrab (groß) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 930,00 Euro
- Sternenkindergrab bei einer Ruhezeit von 7 Jahren 392,00 Euro
- Grab im Ruheobstgarten bzw. Urnenwiese bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 1.560,00 Euro
* Leichenhausbenutzungsgebühr
- Vorhaltegebühr Leichenhaus je Beisetzung 100,00 Euro
- Gebühr Benutzung Leichenhaus je Tag 50,00 Euro
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*Turnhalle Roggenburg
Benutzungsgebühr
- 7,00 Euro je Stunde für alle gemeindlichen Vereine, Sportgemeinschaften, etc.
- 12,00 Euro je Stunde für alle auswärtigen Vereine, Nutzer, Sportgemeinschaften und kommerzielle gemeindlichen Nutzer