Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025
Die Gemeinde Roggenburg informiert:
Zum Jahresbeginn müssten fast alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid für ihr Grundeigentum erhalten haben. Dazu einige Hintergrundinformationen:
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer als veraltet und verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, neue Rechtsgrundlagen zu schaffen. Diese rechtliche Vorgabe wird nun umgesetzt. Maßgeblich ist ab dem Jahr 2025 das neue Bayerische Grundsteuergesetz.
Die Grundsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt:
Dazu haben die Finanzämter seit geraumer Zeit aufgrund Ihrer Angaben in der Grundsteuererklärung die neuen Grundsteuerwerte ermittelt und daraus den neuen Grundsteuermessbetrag berechnet. Der neue Grundsteuermessbetrag ist verbindlich für die Gemeinde Roggenburg und gilt ab dem Jahr 2025. In der zweiten Stufe wird dieser Grundsteuermessbetrag mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert.
Im Wissen, dass der Landkreis Neu-Ulm im kommenden Jahr die Kreisumlage drastisch erhöhen wird, muss die Gemeinde Roggenburg auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, um – neben allen Einsparungen – auch zusätzliche Einnahmen zu generieren. Die neuen Hebesätze für die Grundsteuer wurden daher vom Gemeinderat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 08.10.2024 so ausgewählt, dass insgesamt bescheidene Mehreinnahmen von knapp 70.000 € erzielt werden. Der neue Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beträgt nun 560 v.H., für die Grundsteuer B (Grundstücke) 260 v.H.
Bitte prüfen Sie den neuen Grundsteuerbescheid auf Richtigkeit. Sollten Sie einen Fehler bei der Berechnung feststellen, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Neu-Ulm.
Die Gemeinde Roggenburg hat den Grundsteuermessbetragbescheid des Finanzamtes Neu-Ulm verbindlich zu vollziehen. Ein neuer Grundsteuerbescheid kann nur auf Grundlage eines neuen Grundsteuermessbetragbescheides des Finanzamtes Neu-Ulm erstellt werden.
- Ein Widerspruch gegen die Steuerpflicht oder die Besteuerungsgrundlage muss beim Finanzamt Neu-Ulm eingereicht werden mit dem Ziel einen neuen Grundsteuermessbetragbescheid zu erhalten. Das Widerspruchsverfahren beim Finanzamt Neu-Ulm ist kostenfrei.
- Die Einrichtung eines Widerspruchs bei der Gemeinde Roggenburg ändert die Steuerpflicht und die Besteuerungsgrundlage nicht.
- Durch die Einreichung eines Widerspruchs wird die Wirksamkeit des Grundsteuermessbetragbescheides und des Grundsteuerbescheides nicht gehemmt. Es besteht Zahlungspflicht. Gibt das Finanzamt Neu-Ulm dem Widerspruch statt, dann wird das Finanzamt Neu-Ulm einen neuen Grundsteuermessbetragbescheid erlassen mit der Wirkung, dass dann auch die Gemeinde Roggenburg aufgrund des neuen Grundsteuermessbetragbescheides einen neuen Grundsteuerbescheid erstellen wird.
Sollten Sie im neuen Grundsteuerbescheid einen Namens- oder Adressfehler feststellen, dann melden Sie die notwendige Änderung mit Ihrer PK-Nr. an die Gemeindeverwaltung per E-Mail an johannes.stoetter@roggenburg.de. Wir werden die notwendigen Änderungen sammeln und zum gegebenen Zeitpunkt an den Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung weiterleiten.
Aufgrund der landesweit umzusetzenden Grundsteuerreform wird es bei den Finanzämtern zu Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen oder Widersprüche kommen.