Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 statt. 

Die Präsentation der Wahlergebnisse der Stichwahl wird auf der Landkreis-Homepage unter folgendem Link abrufbar sein:

https://landkreis-nu.de/wahlen/bundestagswahl2025/

 

Informationen und Bekanntmachungen:

Nachstehend finden Sie weitere Informationen, Bekanntmachungen und Links zu dieser Wahl:

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Online-Portal

Auf unserer Website finden Sie den Antrag zum Wahlschein unter „Rathaus digital – „Wahlschein online“, dort werden Sie durch das Verfahren geleitet. Wegen der seit erstem Januar verlängerten Postlaufzeiten kann der Wahlschein online längstens bis 18.02.2025 um 23 Uhr beantragt werden, danach kann er nur mehr persönlich im Bürgerbüro beantragt und abgeholt werden.

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Versand von Briefwahlunterlagen: 

Um sicherzustellen, dass der Rücklauf Ihrer Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Gemeinde ankommt, raten wir zu einem frühzeitigen Rückversand der Unterlagen. Je näher der Wahltermin rückt, desto mehr sind beim Rückversand die Postlaufzeiten (bis zu 4 Tage) zu berücksichtigen. 

Der Wahlbrief kann aber auch persönlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung abgegeben werden bzw. in den Briefkasten links der Treppe zur Eingangstüre der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. 

Als weitere Alternative gibt es bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung auch die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle. Bitte bringen Sie die auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte mit, (dies gilt auch wenn Sie die Unterlagen für andere Wahlberechtigte mitnehmen möchten). Rechnen Sie aber mit gewissen Wartezeiten, da das Wahlgeheimnis dennoch strikt zu beachten ist und dafür nur begrenzt Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. 

Bitte geben Sie keine roten Wahlbriefe in einem unserer Urnenwahllokale ab, es ist nicht gewährleistet, dass der Wahlbrief dann rechtzeitig beim Briefwahlvorstand in der Gemeindeverwaltung bzw. der Grundschule ankommt. 

Bitte beachten Sie - es liegt in der Verantwortung der wählenden Person, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Kommune eingeht!

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Briefwahlunterlagen / Erteilung von Wahlscheinen in dringenden berechtigten) Fällen

Die Gemeindeverwaltung hat am 

  • Freitag, 21. Februar 2025 von 13 bis 15 Uhr und am 
  • Samstag, 22. Februar 2025 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr zusätzlich geöffnet. Es werden ausschließlich Wahlscheine für die Bundestagswahl ausgeben. 
  • Am Sonntag der Wahl, 23. Februar 2025, ist die Gemeindeverwaltung von 8 Uhr bis 18 Uhr für die Durchführung und Begleitung der Bundestagswahl besetzt. 
  • Regulär endet die Ausgabe der Wahlscheine für die Briefwahl am Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr.

Ausgabe Briefwahl am Samstag und Sonntag nur mehr möglich, wenn

  • der Wahlschein z. B. auf dem Postweg verloren gegangen wäre oder wenn die Wahlberechtigte Person glaubhaft versichern kann, dass der Wahlschein verloren wurde (§ 28 Abs. 10 BWO) (nur bis Samstag, 12 Uhr).
  • eine Person glaubhaft belegen kann, dass sie ohne Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen wurde. (§ 25. Abs. 2 BWO; § 27. Abs. 4 Satz 2 BWO; § 56 Abs. 6 Satz 2 BWO) (nur bis Sonntag, 15 Uhr)
  • Eine Person erkrankt ist (z. B. Krankenhaus) und daher nicht ins Wahllokal gehen kann (§ 27. Abs. 4 Satz 2 und 3 BWO) (nur bis Sonntag, 15 Uhr)

Personen, die nicht selber zur Beantragung des Wahlscheins in der Gemeindeverwaltung erscheinen können, können auch einen Vertreter schicken, der dann aber eine Vollmacht benötigt. Informationen hierzu finden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

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