Grundsteuer – einige Hinweise

Die Abwicklung der Grundsteuer erfolgt durch den Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm

Derzeit können wir leider nicht sicherstellen, dass alle Zahlungen, die zum gesetzlichen Stichtag 15.02.2025 abgebucht werden, korrekt sind. Der Zweckverband hat – auch mit tatkräftiger Unterstützung aus den Mitgliedsgemeinden – den Großteil der aus der Bevölke-rung eingegangenen Rückmeldungen zu fehlerhaften Grundsteuerbescheiden bearbeitet. Leider haben sich bislang nicht alle offenen Fragen klären lassen. Probleme bereiten insbesondere die Zuordnung von Grundstücken bei einem Eigentümerwechsel und bei mehreren Grundstückseigentümern. Zudem gehen noch engmaschig Korrekturmeldungen des Finanzamtes ein, die leider nicht immer fehlerfrei eingelesen werden können. Auch fehlen dem Zweckverband noch eine größere Anzahl Aufhebungs- und Zerlegungsbescheide des Finanzamtes. Sollte es zu ungerechtfertigten Abbuchungen gekommen sein, werden diese selbstverständlich zeitnah korrigiert. 

Bitte wenden Sie sich dazu – möglichst per E-Mail – an den Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung, Ulmer Straße 20, 89257 Illertissen, info@zweckverband-gdv.de

Telefonisch ist der Zweckverband derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Der Zweckverband entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkei-ten – er ist sehr bemüht, alle Korrekturen zeitnah durchzuführen.

Der Zweckverband ist allerdings nicht zuständig, wenn es um die Höhe der festgesetzten Grundsteuer geht. Der Berechnung liegt der Messbetragsbescheid des Finanzamtes zu Grunde. Sollte der festgesetzte Messbetrag ange-zweifelt werden, ist ausschließlich das Finanzamt zuständig.

Bitte beachten Sie hierzu auch folgende Information 01/25: Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 ff