11/2024: Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab 01.01.2025

 

Versiegelungsflächen für die Niederschlagswassergebühr nach § 10a BGS-EWS; Informationsschreiben an alle betroffenen Grundstückseigentümer Mitte November 2024

 

Die Gemeinde Roggenburg hat zum 01.01.2025 die sog. gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Künftig werden neben der Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab auch Niederschlagswassergebühren für versiegelte, an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Flächen erhoben.

Hierzu haben alle Grundstückseigentümer im Oktober 2023 Selbstauskunftsbögen erhalten, um diese versiegelten Flächen an die Gemeinde Roggenburg zu melden.

Das Büro Fassnacht Ingenieure GmbH hat die Flächen aufgrund der Rückmeldungen für uns erfasst, ggf. korrigiert und auch geschätzt, sofern bis Sommer 2024 keine Antwort erfolgt war.

Zur Information erhalten in den nächsten Tagen alle betroffenen Grundstückseigentümer ein Schreiben, dass die erfassten, gebührenpflichtigen Versiegelungsflächen auflistet, welche ab 01.01.2025 für die Niederschlagswassergebühr herangezogen werden.

Weitere Informationen und Flyer zur Flächenermittlung finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.roggenburg.de/rathaus-buerger/gebuehren-und-abgaben

Mit der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren Ende Januar 2025 wird dann bereits eine Vorauszahlung auf diese neue Niederschlagswassergebühr für Ihr Grundstück festgesetzt.

Gemäß § 10a Abs. 5 der Beitrags- und Gebührensatzung BGS-EWS gilt die ermittelte Fläche jeweils für ein gesamtes Kalenderjahr. Änderungen werden erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt.

Sollten die im Schreiben aufgeführten Flächen nicht korrekt sein, so bitten wir um Rückmeldung.

Ansprechpartner für die Flächenfestsetzung ist Frau Annette Istl, Tel. 07300/9696-13, E-Mail: annette.istl@roggenburg.de

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Aus der Gemeinderatsitzung vom 08.10.2024:

Nach einem guten Jahr Grundlagenarbeit kann die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nun umgesetzt werden. In gleich 4 Tagesordnungspunkten hat sich der Gemeinderat ausführlich mit der komplexen Thematik befasst. In einem ersten Schritt wird die bisherige Entwässerungssatzung aus dem Jahr 2004 zum Jahresende außer Kraft gesetzt und durch die neue „Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Roggenburg“ ersetzt. Die neue Satzung orientiert sich eng an der aktuellen amtlichen Mustersatzung. Sie wird nach Ihrer Ausfertigung in der Homepage der Gemeinde Roggenburg veröffentlicht und kann natürlich auch während der üblichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Sodann wird es ab dem Jahreswechsel ein neues Beitragsrecht mit veränderten Beiträgen für Grundstücks- und Geschossflächen geben. Bislang erfolgte eine pauschale Aufteilung der Investitionskosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers (abgewickelt über den Grundstückflächenbeitrag) und des Schmutzwassers (abgewickelt über den Geschossflächenbeitrag) im Verhältnis 1/3 zu 2/3. In der neuen Kalkulation werden die ungedeckten Investitionskosten detailliert auf ermittelten Grundstücks- und Geschossflächen aufgeteilt. Dadurch ergibt sich ein neuer Grundstücksflächenbeitrag von 2,00 € je Quadratmeter Grundstücksfläche (bisher: 2,70 €) und ein neuer Geschossflächenbeitrag von 16,33 € je Quadratmeter Geschossfläche (bisher: 15,67 €). Grundstücke, auf denen das gesamte Oberflächenwasser versickert wird, zahlen künftig keinen Grundstücksflächenbeitrag mehr.

Bei der Neukalkulation der Abwassergebühren – bislang betrug die Gebühr 2,14 € je Kubikmeter ungeklärtes Schmutzwasser – werden künftig 3 Gebührenmaßstäbe berücksichtig. Erstmals wird eine Grundgebühr – abhängig von der Größe des Frischwasserzählers – von mindestens 72 € / Jahr eingeführt. Mit dieser Grundgebühr können die Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktureinrichtung „Entwässerungseinrichtung“ gerechter verteilt werden – die erforderlichen Grundsatzbeschlüsse zur Einführung der Grundgebühr hat der Gemeinderat bereits im Juli gefasst.

Neu ist die Niederschlagswassergebühr, die mit 0,21 € je Quadratmeter für alle abflusswirksamen bebauten und befestigten privaten Flächen, von denen Niederschlagswasser in das Kanalsystem eingeleitet wird, zu Buche schlägt. Alle Grundstückseigentümer erhalten noch eine Information, welche Flächen hierfür ermittelt worden sind und der nächsten Gebührenabrechnung zu Grunde gelegt werden.

Die eigentliche Schmutzwassergebühr beträgt künftig 2,07 € je Kubikmeter. Bei der Gebührenkalkulation muss leider auch ein Defizit, das im letzten Kalkulationszeitraum aufgelaufen ist, ausgeglichen werden. Diese Unterdeckung hat sich überwiegend aus den stark gestiegenen Energiekosten ergeben. Zudem wird weniger Schmutzwasser abgerechnet, d.h. die Kosten verteilen sich auf weniger Abwasser und führen damit zu höheren Gebührensätzen.

In einem letzten Schritt mussten die künftigen Beiträge und Gebühren in einer neuen „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Roggenburg“ festgesetzt werden. Diese Satzung tritt zum 1.1.2025 in Kraft.

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* Herstellungsbeiträge ab 01.01.2025

  • Grundstücksfläche:  2,00 €/m²
  • Geschossfläche:  16,33 €/m²

 

 * Abwassergebühren – ab 01.01.2025 "gesplittete Abwassergebühr"

  • Niederschlagswassergebühr je m² 0,21 Euro
  • Schmutzwassergebühr je m³ 2,07 Euro

 zuzüglich Grundgebühr wie folgt:

  • Grundgebühr Zähler Q3 bis 4 m³/h / Qn bis 2,5 m³/h: 72,00 Euro / Jahr
  • Grundgebühr Zähler Q3 bis 10 m³/h / Qn bis 6 m³/h:  180,00 Euro / Jahr
  • Grundgebühr Zähler Q3 bis 16 m³/h / Qn bis 10 m³/h: 288,00 Euro / Jahr
  • Grundgebühr Zähler Q3 über 16 m³/h / Qn über 10 m³/h: 432,00 Euro / Jahr

Die neuen Satzungen stehen im Bereich "Satzungen und Verordnungen" zum Download zur Verfügung.