Wichtiger Hinweis der Gemeinde Roggenburg zum Abbrennen Pyrotechnischer Gegenstände an Silvester rund um Kirchen und Seniorenheime:

Die Gemeinde Roggenburg weist darauf hin, dass gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen kraft Gesetz verboten ist. Dieses Verbot gilt somit auch zu Silvester. Halten Sie daher beim Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, einen Mindestabstand von 150 bis 200 Metern zu den geschützten Gebäuden ein. Wir wünschen Ihnen einen schönen Jahreswechsel und ein gutes neues Jahr!