Versand Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 

Die Gemeinde Roggenburg informiert:

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer als veraltet und verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, neue Rechtsgrundlagen zu schaffen. Diese rechtliche Vorgabe wird nun umgesetzt. Maßgeblich ist ab dem Jahr 2025 das neue Bayerische Grundsteuergesetz

Die Grundsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt:

Dazu haben die Finanzämter seit geraumer Zeit die neuen Grundsteuerwerte ermittelt und daraus den neuen Grundsteuermessbetrag berechnet. Der neue Grundsteuermessbetrag ist verbindlich für die Gemeinde Roggenburg und gilt ab dem Jahr 2025. In der zweiten Stufe wird dieser Grundsteuermessbetrag mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert.

Im Wissen, dass der Landkreis Neu-Ulm im kommenden Jahr die Kreisumlage drastisch erhöhen wird, muss die Gemeinde Roggenburg auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, um – neben allen Einsparungen – auch zusätzliche Einnahmen zu generieren. Die neuen Hebesätze für die Grundsteuer wurden daher vom Gemeinderat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 08.10.2024 so ausgewählt, dass insgesamt Mehreinnahmen von rund 70.000 € erzielt werden. Der neue Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beträgt nun 560 v.H., für die Grundsteuer B (Grundstücke) 260 v.H.

Der Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm wird Anfang des Jahres 2025 für jedes Grundstück einen neuen Grundsteuerbescheid an die Eigentümer versenden.

 

Dazu ergänzend noch folgender Hinweis:

Für die Gemeinde Roggenburg ist der Grundsteuermessbetrag verbindlich, der von den Finanzämtern berechnet und festgesetzt worden ist. Sollten Sie einen Fehler bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrages oder andere fehlerhafte Angaben wie z.B. den Namen oder die Adresse feststellen bzw. festgestellt haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt. Die Gemeinde Roggenburg kann nur auf Grundlage eines neuen Grundsteuermessbetragbescheides des zuständigen Finanzamtes einen neuen Grundsteuerbescheid erstellen.