Bekanntmachung:
Entwässerungssatzung EWS-2025 und Beitrags- und Gebührensatzung BGS-EWS zum 01.01.2025 neu erlassen
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.10.2024
- die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung EWS-2025 und
- die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung BGS-EWS
zum 01.01.2025 neu erlassen.
* Herstellungsbeiträge ab 01.01.2025
- Grundstücksfläche: 2,00 €/m²
- Geschossfläche: 16,33 €/m²
* Abwassergebühren – ab 01.01.2025 "gesplittete Abwassergebühr"
- Niederschlagswassergebühr je m² 0,21 Euro
- Schmutzwassergebühr je m³ 2,07 Euro
zuzüglich Grundgebühr wie folgt:
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 4 m³/h / Qn bis 2,5 m³/h: 72,00 Euro / Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 10 m³/h / Qn bis 6 m³/h: 180,00 Euro / Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 16 m³/h / Qn bis 10 m³/h: 288,00 Euro / Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 über 16 m³/h / Qn über 10 m³/h: 432,00 Euro / Jahr
Die neuen Satzungen stehen im Bereich "Satzungen und Verordnungen" zum Download zur Verfügung.