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Bekanntmachung: 

Entwässerungssatzung EWS-2025 und Beitrags- und Gebührensatzung BGS-EWS zum 01.01.2025 neu erlassen 

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.10.2024 

  • die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung EWS-2025 und
  • die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung BGS-EWS

zum 01.01.2025 neu erlassen.

* Herstellungsbeiträge ab 01.01.2025

  • Grundstücksfläche:  2,00 €/m²
  • Geschossfläche:  16,33 €/m²

 

 * Abwassergebühren – ab 01.01.2025 "gesplittete Abwassergebühr"

  •  Niederschlagswassergebühr je m² 0,21 Euro
  •  Schmutzwassergebühr je m³ 2,07 Euro

 zuzüglich Grundgebühr wie folgt:

  •    Grundgebühr Zähler Q3 bis 4 m³/h / Qn bis 2,5 m³/h: 72,00 Euro / Jahr
  •    Grundgebühr Zähler Q3 bis 10 m³/h / Qn bis 6 m³/h:  180,00 Euro / Jahr
  •    Grundgebühr Zähler Q3 bis 16 m³/h / Qn bis 10 m³/h: 288,00 Euro / Jahr
  •    Grundgebühr Zähler Q3 über 16 m³/h / Qn über 10 m³/h: 432,00 Euro / Jahr

Die neuen Satzungen stehen im Bereich "Satzungen und Verordnungen" zum Download zur Verfügung.