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Bekanntmachung: 

SATZUNG

über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Roggenburg

(Hebesatz-Satzung)

Der Gemeinderat Roggenburg hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 08.10.2024 den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Roggenburg beschlossen.

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 560 v.H.
  2. Grundsteuer B (für Grundstücke)  260 v.H.
  3. Gewerbesteuer  350 v.H.

Roggenburg, 
Gemeinde Roggenburg

Mathias Stölzle
Erster Bürgermeister