Bebauungsplan "Gewerbegebiet Süd-Ost Schießen" - Auslegung Entwurf vom 09.12.2024 - 17.01.2025
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Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan “Gewerbegebiet Süd-Ost Schießen“
der Gemeinde Roggenburg
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Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.09.2021 beschlossen, den vorliegenden Bebauungsplan “Gewerbegebiet Süd-Ost Schießen“, Gemeinde Roggenburg aufzustellen.
Zweckbestimmung - Gewerbegebiet (GE) im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist. Die Ausnahmen des § 8 Abs. 3 Ziff. 3 BauNVO sind nicht zugelassen. Betriebsleiterwohnungen nach § 8 Abs. 3 Ziffer 1 sind nicht zugelassen.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Schießen.
gesamt folgende Fl. Nrn. 209/1; 211; 211/3
teilweise folgende Fl. Nrn. 209; 215; 215/1; 223; 237
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Schießen der Gemeinde Roggenburg. Im Westen, Norden, Osten teilweise und im Süden ist das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Nordöstlich anschließend an das Plangebiet befindet sich die Sportanlage der Sportfreunde Schießen e.V.. Nordwestlich des Plangebiets führt die Kreisstraße NU 2 unmittelbar vorbei. Die nächstgelegene Wohnbebauung, (allgemeines Wohngebiet) befindet sich im Norden in einem Abstand von ca. 100 m zum nördlichen Rand des Plangebiets.
Der Bebauungsplan “Gewerbegebiet Süd-Ost Schießen“ wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist durchgeführt.
Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen beauftragt.
Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans “Gewerbegebiet Süd-Ost Schießen“ bestehend aus vorläufiger Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.11.2024 werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom
vom 09.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Roggenburg unter www.roggenburg.de/bauen-gewerbe/bauleitplanung einsehbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im gleichen Umfang im Rathaus der Gemeindeverwaltung Roggenburg, Prälatenhof 2, 89297 Roggenburg, Zimmer 11 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
- Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes
- Begründung zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes
- Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes
- eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine.
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- keine
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- des Landratsamtes Neu-Ulm, Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, vom 04.05.2022
- des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben) vom 06.04.2022
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind.
- Hinweise zur Ausbildung der Ausgleichsfläche.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- keine
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- keine
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- keine
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine,
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- Hinweise zur Grünordnung (Randeingrünung).
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter
- es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- keine
- insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
- keine
Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus:
- Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanverfahren “Gewerbegebiet Süd-Ost Schießen“ in der Gemeinde Roggenburg, Bericht-Nr. ACB-0921-216076/02 Stand 15.09.2021 des IB ACCON GmbH, Provinostraße 52, 86153 Augsburg
- Baugrundgutachten “Gewerbegebiet Süd-Ost Schießen“, Gutachten – vom 28.07.2021, Nr.: 20460, Ersteller: IB Schirmer, Jörg-Syrlin-Str. 65-67, 89081 Ulm, Tel. 0731/ 38864240, Mail schirmer@schirmer-ulm.com
- Ergänzungsgutachten zur geotechnischen Beratung zur Versickerung von Niederschlagswasser zum Baugrundgutachten “Gewerbegebiet Süd-Ost Schießen“, Gutachten – vom 11.10.2021, Nr.: 20460/1, Ersteller: IB Schirmer, Jörg-Syrlin-Str. 65-67, 89081 Ulm, Tel. 0731/ 38864240, Mail schirmer@schirmer-ulm.com
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Diese können elektronisch per E-Mail an das Rathaus der Gemeinde Roggenburg (gemeinde@roggenburg.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Roggenburg, den 27.11.2024
Gemeinde Roggenburg
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BBP Gewerbegebiet Schießen - Bekanntmachung Auslegung Entwurf
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BBP Gewerbegebiet Schießen - Abhandlung Vorenwurf
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(432,39 KB)
BBP Gewerbegebiet Schießen ENTWURF Satzung
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BBP Gewerbegebiet Schießen ENTWURF Begründung
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BBP Gewerbegebiet Schießen ENTWURF Umweltbericht
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BBP Gewerbegebiet Schießen - Schalltechnische Untersuchung
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BBP Gewerbegebiet Schießen - Baugrundgutachten
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BBP Gewerbegebiet Schießen - Geotechnische Beratung zur Versickerung
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BBP Gewerbegebiet Schießen ENTWURF Planzeichnung
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BBP Gewerbegebiet Schießen - Datenschutzinformation