Aus der Sitzung vom 05.12.2023
Bauanträge
Ohne Diskussionsbedarf hat der Gemeinderat den Antrag zum Neubau einer Terrassenüberdachung in Biberach, Fasanenweg 11, genehmigt. Das Bauvorhaben überschreitet geringfügig die Baugrenze und bedarf daher einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, diese wurde einstimmig erteilt. Ebenfalls ohne Gegenstimmen wurde das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage zur Erweiterung des Verladekühlraumes am Objekt Stoffenrieder Straße 1 in Schießen erteilt.
Gründung Virtuelles Gemeindewerk
Die Themenfelder Energiewende, Umweltschutz, Digitalisierung und regionale Wertschöpfung nehmen mittlerweile eine wichtige Schlüsselrolle ein - sowohl für die Bevölkerung als auch die kommunalen Verwaltungen. Eine Möglichkeit, die Themenfelder zu bündeln, ist ein Regionalwerk, welches in ein virtuelles Gemeindewerk münden kann. Ein Regionalwerk ist ein gemeinsames Kommunalunternehmen mehrerer Gemeinden eines Landkreises. Wie ein Stadtwerk befindet es sich in den Händen der öffentlichen Verwaltung und soll die Entwicklung einer Region nachhaltig sowie im Sinne des Gemeinwohls fördern. Zentrale Idee eines Regionalwerks ist es, dass sich mehrere Gemeinden zu einem gemeinsamen Unternehmen zusammenschließen mit dem Ziel, gemeinsam Personal einzustellen, das sich – auch unter Hinzuziehung externer Experten – um die Umsetzung von Projekten in diesen Gemeinden kümmert. So können die einzelnen Gemeindeverwaltungen entlastet bzw. erst Projekte möglich gemacht werden, für die zuvor keine Kapazitäten oder kein Knowhow verfügbar waren. Auch kann das gemeinsame Unternehmen Dritten gegenüber (z. B. Netzbetreibern) als zentraler Ansprechpartner dienen. Zudem wird durch einen interkommunalen Zusammenschluss das Risiko bei Investitionen verringert.
Die Ämter für Ländliche Entwicklung unterstützen bayerische Gemeinden, die sich in diesem Sinne interkommunal organisieren und ein solches, gemeinsames Regionalwerk gründen möchten. Die zentralen Schritte zur möglichen Gründung eines Regionalwerks sind die Erarbeitung einer gesellschaftsrechtlichen Zielstruktur mit den teilnehmenden Kommunen und die Erstellung eines Businessplans sowie der erforderlichen Verträge für die Gründung. Um eine den Zwecken des Regionalwerks entsprechende Gebietskulisse zu erreichen und die entstehenden Kosten sowie möglichen Risiken zu minimieren, sind Beschlussfassungen zur Aufstellung einer spezifischen Geschäftsplanung durch mindestens fünf Gemeinden im Landkreis notwendig und durch mindestens zehn Kommunen wünschenswert. Der Gemeinderat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, an der Ausarbeitung eines Geschäftsplanes mitzuwirken und die erforderlichen Haushaltsmittel im kommenden Jahr zur Verfügung zu stellen. Dieser Beschluss verpflichtet jedoch nicht zur tatsächlichen Gründung; über eine solche wird separat zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt. Die Ergebnisse der Geschäftsplanung dienen dann als Basis für eine Entscheidung über eine tatsächliche Gründung.
Verkehrsspiegel Einmündung Msgr.-Hornung-Weg
Aus der Bürgerschaft wurde der Antrag an den Gemeinderat herangetragen, in der Einmündung des Monsignore-Hornung-Weges in die Weiherstraße einen Verkehrsspiegel aufzustellen, da sich die Sichtverhältnisse durch den Bau einer privaten Einfriedung im Einmündungsbereich verschlechtert haben. Der Antrag wird befürwortet, die Verwaltung und Bauhof werden sich um die Umsetzung kümmern.
Haushaltpläne Kindergärten
Die Haushaltspläne der Kindertageseinrichtungen „St. Sebastian“ in Biberach und „St. Marien“ in Schießen müssen durch den Gemeinderat genehmigt werden. Für die Einrichtung in Biberach sieht der Haushalt im kommenden Jahr Einnahmen in Höhe von 465.830 € und Ausgaben von 606.480 € vor. Das Betriebskostendefizit beträgt demnach 140.650 €. Für die Kita in Schießen belaufen sich die voraussichtlichen Einnahmen auf 539.450 € und die Ausgaben auf 664.000 € - ergibt ein Betriebskostendefizit in Höhe von 124.550 €. Die Defizite teilen sich Gemeinde (80 %) und die Diözese (20 %). In den Einnahmen enthalten sind auch die Elternbeiträge, die mit rund 20 % zum Betrieb der Einrichtungen beitragen. In beiden Einrichtungen ist der Personalschlüssel rechnerisch zu gut, bei künftigen Personalentscheidungen ist auf eine Reduzierung der Anstellungsquote zu achten. Die Betriebskostendefizite ergeben sich insbesondere aus den stark steigenden Personalkosten.
Jahresrechnung 2022
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 intensiv geprüft, offene Fragestellungen wurden beantwortet. Damit konnte der Gemeinderat das Ergebnis auch per Beschluss feststellen. So schließt das Haushaltsjahr 2022 in Einnahmen und Ausgaben mit 9.509.450,69 € ab, wobei auf den Verwaltungshaushalt 6.701.578,77 € und den Vermögenshaushalt 2.807.871,92 € entfallen. Ohne Mitwirkung des ersten Bürgermeisters sprach der Gemeinderat anschließend die Entlastung für die Jahresrechnung 2022 nach Art. 102 der Gemeindeordnung ohne Einschränkungen aus.
Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat eine wegweisende Entscheidung für die kommunale Infrastruktur getroffen: Nach einem aufwendigen Vorverfahren konnte mittlerweile der flächendeckende Glasfaserausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie ausgeschrieben worden. Am Verfahren waren 6 Anbieter beteiligt, von 4 Firmen sind Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot kommt von der Deutschen Telekom und weist eine Wirtschaftlichkeitslücke von gut 3,7 Millionen Euro aus. Die Gemeinde kann hier Zuschüsse von 90 % erwarten, so dass der Eigenanteil rund 370.000 € betragen wird. Für diese Investitionssumme erhalten alle Grundstücke, die bislang über keinen Glasfaseranschluss verfügen, einen Anschluss ins Gebäude. Ausgenommen ist der Ortsteil Roggenburg, hier ist die bestehende Breitbandversorgung derzeit so gut, dass eine Förderung nach dem Bayerischen Regelungen nicht möglich ist. Für diesen Gemeindeteil läuft derzeit ein Förderverfahren nach einem Bundesprogramm. Für den Auftrag an die Deutsche Telekom muss nun noch die Zustimmung der Bundesnetzagentur eingeholt und die Förderzusage durch die Regierung von Schwaben abgewartet werden. Nach Vertragsabschluss – der voraussichtlich im Laufe des 1. Quartals erfolgen kann – sichert die Telekom einen Ausbau innerhalb von 30 Monaten zu.
Außerdem galt es noch über verschiedene Grundstücksangelegenheiten zu entscheiden.