Aus der Sitzung vom  08.04.2025

 

 Innenentwicklung Meßhofen

Das Planungsbüro Daurer+Hasse hat die in den Bürgerworkshops gewonnenen Erkenntnisse und eigene Untersuchungen ausgewertet und dem Gemeinderat einen aktuellen Überblick über die bisherigen Ergebnisse gegeben. Als Projektmaßnahmen stellte Referentin Miriam Voit Möglichkeiten zur Aufwertung des Bereiches um die Wannenkapelle samt einer verbesserten Zuwegung vor. Das Büro hat untersucht, ob die verkehrliche Situation im Bereich der Kapellenstraße verbessert werden kann, alternative Standorte für die Bushaltestelle und die Umgestaltung der Ortsmitte vorgeschlagen und die Biberwiese als Erlebnis- und Aufenthaltsraum in verschiedenen Ausführungen projektiert. In der Diskussion wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, in der Kapellenstraße Grundstücksverhandlungen zu führen, es wurden weitere Alternativen für die Ortsmitte angesprochen – insbesondere der Busverkehr und die Anordnung der Haltestelle sollen unter neuen Aspekten weiter untersucht werden. Die Bevölkerung wird bei einem Ortsspaziergang am 24. Juni wieder kräftig mitdiskutieren können, für junge Menschen ist eine eigene Veranstaltung am 22. Juli geplant.

 

Bauanträge

In der Sitzung wurden vom Gemeinderat vier Baugesuche behandelt:

  • Der Gemeinderat hat im Februar den Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses in Biberach, Am Priel 3, behandelt und abgelehnt, da das Vorhaben mit 2 Wohneinheiten aus Sicht von Verwaltung und Gemeinderat nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht und eine zweite Betriebsleiterwohnung nicht ausreichend begründet worden sei. Das Landratsamt wurde dabei zur Prüfung der Erforderlichkeit der zweiten Wohneinheit beauftragt. Die Baugenehmigungsbehörde hat nun informiert, dass sie die umstrittene zweite Wohnung für genehmigungsfähig hält und hat die Gemeinde aufgefordert, das Einvernehmen zu erteilen. Der Gemeinderat hat bei 4 Gegenstimmen die Genehmigung ausgesprochen.
  • Der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Roggenburg, Beethovenstraße 4, benötigt Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Festsetzung, dass das zweite Vollgeschoss in einem Dachgeschoss liegen muss, von der Wand- und Kniestockhöhe und von der Dachfarbe. Da alle diese Befreiungen in diesem Quartier bereits erteilt worden sind, konnte der Antrag einstimmig genehmigt werden.
  • Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, Haydnstraße 5, in Roggenburg soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage mit Anbau erfolgen. Auch diese Bauwerber beantragen zahlreiche Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, die großteils im Baugebiet bereits erteilt worden und damit unproblematisch sind. Allerdings ist das Gebäude mit einem Walmdach geplant, der Bebauungsplan sieht zwingend Satteldächer vor. Der Bauantrag wurde daher abgelehnt.
  • Im Kornblumenweg 2, Schießen, soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage entstehen. Der Bauantrag wurde einstimmig samt den beantragten Befreiungen genehmigt.

 

Gemeindehaushalt 2025

 Der Gemeinderat hat mit dem Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes die Weichen für die Bewirtschaftung in diesem Jahr gestellt und die Schwerpunkte für die Investitionen und Unterhaltsmaßnahmen in diesem Jahr beschlossen. Der neue Haushalt hat ein stolzes Gesamtvolumen von 12,93 Mio. Euro, wovon 7,96 Mio. Euro auf den Verwaltungshaushalt und 4,97 Mio. € auf den Vermögenshaushalt entfallen. Die Gemeinde plant in diesem Jahr mit einem Gewerbesteueraufkommen von 900.000 € (Vorjahr 900.000 €), die Grundsteuer bringt Einnahmen von 398.700 € (Vorjahr 334.000 €). Die Einkommensteuerbeteiligung erreicht in diesem Jahr einen neuen Höchstwert von 2,37 Mio. € (Vorjahr 2,24 Mio. €) und der Freistaat Bayern wird Schlüsselzuweisungen in Höhe von 839.732 € (Vorjahr 728.868 €) überweisen. An den Landkreis Neu-Ulm ist eine Kreisumlage mit einem neuem Rekordwert von 1.828.371 € (Vorjahr 1.735.395 €) abzuführen. Die Kreisumlage wird vermutlich in den Folgejahren weiterhin steigen. Die Gemeindeverwaltung wird die Einnahmenseite stets im Blick haben und auf der Ausgabenseite entsprechend umsichtig sparsam agieren. Die freiwilligen Ausgaben – insbesondere die Unterstützung der Vereine und Verbände – werden grundsätzlich in unveränderter Höhe auch in diesem Jahr fortgeführt.

 Die Schwerpunkte der Investitionen werden in diesem Jahr sein:

  • Abwasserbeseitigung

-       KA Biberach: Phosphatfällstation

-       KA Schießen: Phosphatfällstation

-       Kanalinspektionen

-       Prozessleitsystem Pumpwerk Alleeweg und V Schießen

-       Sanierung Schachtdeckel

-       Wasserrechtliche Verfahren

  • Bauhof Meßhofen

-       Ergänzung Ausstattung

  • Breitbandausbau

-       Gigabitausbau Bund (Lückenschlussprogramm)

-       Gigabitausbau Land

  • Bushaltestellen

-       DFI-Anzeiger

-       Fahrradabstellplätze

  • Energiewende

-       PV-Anlage KiTa Biberach

-       Windenergie (Rechtsberatung, Gutachten, etc.)

  • Feuerwehren

-       Beschaffung HLF 20 für die Feuerwehr Biberach

-       Ergänzung Ausstattung

-       Sektionaltor FF Gerätehaus Schießen

-       Umbau FF Gerätehaus Biberach (Planung + Zuschussantrag)

-       Umrüstung alle Sirenen auf digitale Alarmierung

  • Gemeindeverbindungsstraße Biberach – Kreisverkehr NU 2 bei Meßhofen

-       Neubau Geh- und Radweg

-       Sanierung Gemeindeverbindungsstraße

•       Investitionszuschüsse

-       „Fördertopf“ für Vereine

-       Förderung Mini-PV-Anlagen

-       Investitionskostenzuschüsse an Vereine

  • Kindergärten

-       KiTa Schießen: Erweiterung (Naturgruppe)

  • Kirchen

-       Voruntersuchung Deckeninstandsetzung St. Antoniuskapelle Unteregg

  • Planungskosten

-       Änderung Flächennutzungsplan

-       Bebauungsplan Baugebiet Meßhofen

-       Bebauungsplan Baugebiet Schießen

-       Bebauungsplan Freiflächen-PV

-       Bebauungsplan Landkäserei Herzog

-       Einbeziehungssatzungen

  • Projekte

-       Anpassung Grund- und Gewerbesteuerhebesatz für das Jahr 2026 ff.

-       Anpassung Hundesteuer für das 2026 ff.

-       Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen Wasserschutzgebiete

-       Bewegungs-Parcours

-       externer Informationssicherheitsbeauftragter

-       externer Datenschutzbeauftragter

-       Erneuerung Anschlagstafel Meßhofen

-       Fairtrade Gemeinde

-       Familienstützpunkt

-       Familienzulage Bauplatz

-       Fahrradreparaturstation

-       Feldwegeunterhalt durch Jagdgenossenschaften

-       Förderprogramm „Bauberatung“

-       Gut alt werden können in Roggenburg

-       Helferkreis Asyl

-       Innenentwicklungskonzept Dorferneuerung Meßhofen

-       Integrierte Ländliche Entwicklung Iller-Roth-Biber

-       Kommunale Wärmeplanung

-       Roggenburg hilft

-       Spazierwanderwege

-       Streu-Obst-Pflanzungen

-       Umsetzungsvorbereitungen Rückübertragung Abfallwirtschaft

-       Virtuelles Gemeindewerk

  • Spielplätze

-       Ertüchtigung Spielplatz Schießen

-       Instandhaltung

  • Straßensanierung im gesamten Gemeindegebiet
  • Wasserversorgung

-       Aufschaltung Notverbundschacht auf das Prozessleitsystem

-       Ergänzung Ausstattung

-       Elektrotechnik Brunnen 1 Schießen

-       Ersatzpumpe Brunnen Roggenburg

-       Sanierung Leitung Weißenhorner Straße

-       Trübungsmessung Brunnen Schießen 1 + Schießen 2

-       Wasserrechtliche Verfahren

Der IST-Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2025 beträgt 2.477.092,17 €. Davon sind 2.048.019,17 € der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung und 106.323 € der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung zuzuordnen. Für die Baumaßnahme am Kindergarten Schießen und für den Grundstückserwerb (Baugebiet Schießen) sind noch 322.750 € abzuzahlen.

Im Haushaltsplan 2025 sind für einen weiteren Grundstückserwerb für das Baugebiet in Schießen und für die Baumaßnahme Gemeindeverbindungsstraße Biberach – Kreisverkehr NU2 bei Meßhofen (Neubau Geh- und Radweg und Sanierung Gemeindeverbindungsstraße) insgesamt 853.500 € als Darlehensaufnahme veranschlagt. Wie schon in den Vorjahren wird auch dieses Jahr versucht soweit wie möglich ohne die veranschlagten Darlehensaufnahmen auszukommen.

Es ist geplant aus dem Haushaltsjahr 2024 eine Kreditermächtigung in Höhe von 1.370.028 € in Anspruch zu nehmen und wurde daher als Haushaltseinnahmerest ins Jahr 2025 mitgenommen.

Unter Zugrundelegung einer Tilgung von 2.084.973,64 € wird die Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres 2025 einen voraussichtlichen SOLL-Schuldenstand von 2.615.646,53 € haben. 

Bei einem Einwohnerstand von 2.698 (Stand 30.06.2024) ergibt dies eine Pro-Kopf-Verschuldung von 969 € je Einwohner.

Damit wird die Gemeinde bei der Pro-Kopf-Verschuldung deutlich über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer kreisangehöriger Gemeinden liegen. Bei kreisangehörigen Gemeinden von 1000 Einwohner bis unter 3000 Einwohner beläuft sich die durchschnittliche Verschuldung auf ca. 762 € je Einwohner (Quelle: Landesamt für Statistik, Stand 30.06.2023). Der Landesdurchschnitt aller Gemeindegrößenklassen beträgt 1.099 € kommunale Schulden je Einwohner.

 Auf dem ersten Blick ein hoher Schuldenstand, der jedoch bei genauer Betrachtung unproblematisch ist.

 Werden die Darlehen zur Vorfinanzierung der staatlichen Zuwendungen und Bauplatzgrundstücksverkäufe sowie der Bereich gebührenfinanzierte Einrichtungen bei der Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung nicht berücksichtigt, so ergäbe sich bei einem Schuldenstand 758.778,00 € eine Pro-Kopf-Verschuldung von 281 € je Einwohner. Die Gemeinde würde damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer kreisangehöriger Gemeinden liegen.

 Der Rücklagenstand zum Beginn des Jahres 2025 beträgt 121.000,00 €. Am Ende des Haushaltsjahres 2025 wird die Allgemeine Rücklage mit ca. 121.669 € angesetzt.

Im Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028 sind Investitionen in Höhe von rund 3,7 Mio. € eingestellt.

 

 Im nichtöffentlichen Teil hat sich der Gemeinderat die Beschaffung von Anbaugeräten für den Kommunaltraktor an den wirtschaftlichsten Bieter beauftragt und verschiedenste Grundstücksangelegenheiten behandelt.