Aus der Sitzung vom  08.10.2024

 

Baugesuch

Im ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen Dorfstraße 11 in Schleebuch sollen insgesamt 5 Wohneinheiten entstehen. Die Eigentümerin plant dazu, im bestehenden Wohnhaus 3 Wohneinheiten unterzubringen, das ehemalige Stallgebäude abzubrechen und dort 2 weitere Wohneinheiten einzubauen. Der Gemeinderat begrüßt die Schaffung von Wohnraum ausdrücklich und genehmigt den Bauantrag mit einigen kleineren Auflagen – so sind beispielsweise die Einschränkungen im Bereich Winterdienst oder Müllabfuhr hinzunehmen, die durch die Lage an einer Kiesstraße entstehen.

 

Gesplittete Abwassergebühr

Nach einem guten Jahr Grundlagenarbeit kann die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nun umgesetzt werden. In gleich 4 Tagesordnungspunkten hat sich der Gemeinderat ausführlich mit der komplexen Thematik befasst. In einem ersten Schritt wird die bisherige Entwässerungssatzung aus dem Jahr 2004 zum Jahresende außer Kraft gesetzt und durch die neue „Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Roggenburg“ ersetzt. Die neue Satzung orientiert sich eng an der aktuellen amtlichen Mustersatzung. Sie wird nach Ihrer Ausfertigung in der Homepage der Gemeinde Roggenburg veröffentlicht und kann natürlich auch während der üblichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Sodann wird es ab dem Jahreswechsel ein neues Beitragsrecht mit veränderten Beiträgen für Grundstücks- und Geschossflächen geben. Bislang erfolgte eine pauschale Aufteilung der Investitionskosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers (abgewickelt über den Grundstückflächenbeitrag) und des Schmutzwassers (abgewickelt über den Geschossflächenbeitrag) im Verhältnis 1/3 zu 2/3. In der neuen Kalkulation werden die ungedeckten Investitionskosten detailliert auf ermittelten Grundstücks- und Geschossflächen aufgeteilt. Dadurch ergibt sich ein neuer Grundstücksflächenbeitrag von 2,00 € je Quadratmeter Grundstücksfläche (bisher: 2,70 €) und ein neuer Geschossflächenbeitrag von 16,33 € je Quadratmeter Geschossfläche (bisher: 15,67 €). Grundstücke, auf denen das gesamte Oberflächenwasser versickert wird, zahlen künftig keinen Grundstücksflächenbeitrag mehr.

Bei der Neukalkulation der Abwassergebühren – bislang betrug die Gebühr 2,14 € je Kubikmeter ungeklärtes Schmutzwasser – werden künftig 3 Gebührenmaßstäbe berücksichtig. Erstmals wird eine Grundgebühr – abhängig von der Größe des Frischwasserzählers – von mindestens 72 € / Jahr eingeführt. Mit dieser Grundgebühr können die Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktureinrichtung „Entwässerungseinrichtung“ gerechter verteilt werden – die erforderlichen Grundsatzbeschlüsse zur Einführung der Grundgebühr hat der Gemeinderat bereits im Juli gefasst.

Neu ist die Niederschlagswassergebühr, die mit 0,21 € je Quadratmeter für alle abflusswirksamen bebauten und befestigten privaten Flächen, von denen Niederschlagswasser in das Kanalsystem eingeleitet wird, zu Buche schlägt. Alle Grundstückseigentümer erhalten noch eine Information, welche Flächen hierfür ermittelt worden sind und der nächsten Gebührenabrechnung zu Grunde gelegt werden.

Die eigentliche Schmutzwassergebühr beträgt künftig 2,07 € je Kubikmeter. Bei der Gebührenkalkulation muss leider auch ein Defizit, das im letzten Kalkulationszeitraum aufgelaufen ist, ausgeglichen werden. Diese Unterdeckung hat sich überwiegend aus den stark gestiegenen Energiekosten ergeben. Zudem wird weniger Schmutzwasser abgerechnet, d.h. die Kosten verteilen sich auf weniger Abwasser und führen damit zu höheren Gebührensätzen.

In einem letzten Schritt mussten die künftigen Beiträge und Gebühren in einer neuen „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Roggenburg“ festgesetzt werden. Diese Satzung tritt zum 1.1.2025 in Kraft.

 

Grund- und Gewerbesteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer als veraltet und verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, neue Rechtsgrundlagen zu schaffen. Diese rechtliche Vorgabe wird nun durch die Grundsteuerrechtsreform umgesetzt. Maßgeblich ist ab 2025 das neue Bayerische Grundsteuergesetz, die Grundsteuer wird künftig auf dieser Basis berechnet.

Die Grundsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt: Dazu haben die Finanzämter seit geraumer Zeit die neuen Grundsteuerwerte ermittelt und daraus den neuen Grundsteuermessbetrag berechnet. Es müssten mittlerweile alle Grundstückseigentümer einen Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes erhalten haben. Der neue Grundsteuermessbetrag ist verbindlich für die Gemeinden, er gilt ab dem Jahr 2025. In der zweiten Stufe wird dieser Grundsteuermessbetrag mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert. Dazu müssen alle bayerischen Kommunen diesen Herbst neue Hebesätze festlegen.

Im Wissen, dass der Landkreis Neu-Ulm im kommenden Jahr die Kreisumlage drastisch erhöhen wird, muss die Gemeinde auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, um – neben allen Einsparungen – auch zusätzliche Einnahmen zu generieren. Die neuen Hebesätze für die Grundsteuer wurden daher vom Gemeinderat so ausgewählt, dass insgesamt Mehreinnahmen von knapp 70.000 € in diesem Bereich erzielt werden. Der neue Hebesatz für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) beträgt nun 560 v.H., für die Grundsteuer B (für Grundstücke) 260 v.H.

Auch im Bereich der Gewerbesteuer muss die Gemeinde erstmals eine kleine Anpassung vornehmen: Der Gewerbesteuerhebesatz steigt von 330 v.H. auf 350 v.H. – dadurch kann die Gemeinde Mehreinnahmen von ca. 60.000 € erwarten.

 

Nachbarschaftshilfe

Durch die Änderung im Umsatzsteuerrecht fallen die kommunalen Gebietskörperschaften künftig in Teilbereichen ihres Wirkens in die Umsatzsteuerpflicht – davon wäre auch die Nachbarschaftshilfe „WIR – wertgeschätzt und unterstützt in Roggenburg“ betroffen. Im Bereich Nachbarschaftshilfe findet zwischen der Gemeinde Roggenburg und den Leistungsempfängern ein Leistungsaustausch statt. Nach dem neuen Umsatzsteuerrecht fällt der Bereich Nachbarschaftshilfe zum 01.01.2025 in den Anwendungsbereich des Umsatzsteuergesetzes. D.h. die Unterstützungsleistung der Nachbarschaftshilfe wird für den Leistungsempfänger um 19 % teurer und es entsteht ein höherer Verwaltungs- und Kostenaufwand in der Gemeindeverwaltung. Vorsteuerabzugsberechtige Ausgaben gibt es in diesem Bereich nicht, somit auch kein finanzieller Vorteil für die Gemeinde Roggenburg. Dies kann umgangen werden, wenn dieses Angebot als öffentlich-rechtliche Einrichtung der Gemeinde betrieben wird. Dazu hat der Gemeinderat die Nachbarschaftshilfe in einer Satzung als öffentliche Einrichtung definiert und die bisherigen Entgelte in einer Gebührensatzung festgelegt.

 

Beseitigung von Hochwasserschäden

Durch das Hochwasser vom Juni dieses Jahrs sind im Gemeindegebiet auch Schäden an Bachläufen und Flurgräben entstanden. Für zwei größere Instandsetzungsmaßnahmen – Entwässerungsgraben nördlich der Kläranlage in Schießen, Flurgraben nördlich von Unteregg – hat das Wasserwirtschaftsamt eine Förderung der Wiederherstellungskosten in Ausschicht gestellt. Zum Antragsverfahren gehört eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat, dieser hat den Maßnahmen einstimmig zugestimmt.

 

Regionalwerk

Gemeinsam mit weiteren 9 Kommunen aus dem Landkreis Neu-Ulm möchte die Gemeinde Roggenburg den notwendigen Ausbau der Energiewende im Sinne Ihrer Bürgerinnen und Bürger selber gestalten und im Zuge dessen ein gemeinsames Kommunalunternehmen, als „Kreis-Energiegesellschaft“ (Regionalwerk Neu-Ulm) gründen. Das Ziel ist die damit verbundene Wertschöpfung für die Allgemeinheit zu sichern, aber gleichzeitig bezahlbare Energiepreise für die Bevölkerung, Betriebe und kommunale Liegenschaften mit eigenen Energieerzeugungsanlagen gewährleisten zu können.

In einem ersten Schritt konzentrieren sich die Kommunen auf die Stromwende und im Zuge dessen auf den Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie Stromspeicher und E-Ladesäulen. Mit entsprechenden Projekten und damit verbundenen Einnahmen können in einem zweiten Schritt auch die Sektoren Wärme und Mobilität ausgebaut werden. Zukünftig sind weitere Geschäftsbereiche denkbar, die im hoheitlichen Aufgabenbereich der Kommunen liegen und in einer interkommunalen Zusammenarbeit sinnvoll sind.

Im Rahmen der Vorbereitung zur Gründung des Regionalwerks erstellen die Kommunen gemeinsam mit der ILE Iller-Roth-Biber sowie den Dienstleistern regionalwerke GmbH & Co. KG (Projektentwicklung) und der Kanzlei Becker Büttner Held (Rechtsberatung) derzeit einen Businessplan. Für diesen Businessplan und für konkrete Zahlen zur Gründung sind die beteiligten Gebietskörperschaften angehalten, geeignete Flächen zu vermitteln. Dazu ist die Ansprache interessierter Bürgerinnen und Bürger und Flächeneigentümer, die sich eine Verpachtung ihrer Grundstücke und die Installation einer PV-Freiflächenanlage vorstellen können, erforderlich. Wichtig ist, dass mit einer kommunalen Projektentwicklung die öffentlichen Belange, beispielsweise der Landwirtschaft und des Naturschutzes bestmöglich berücksichtigt werden und auch eine doppelte Flächennutzung mittels AgriPV oder BiodivPV stattfinden soll.

Der Arbeitskreis „Energiewende“ hat sich ausführlich mit den Fragen rund um die Gründung eines Regionalwerkes beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat, die Projektierung von Freiflächen-PV-Anlagen auf diesem Weg anzugehen.

Gesucht werden nun Flächen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Lage in einer EEG-Kulisse „benachteiligte Gebiete“ (das sind landwirtschaftliche Grundstücke in den Gemarkungen Biberach und Schießen) und
  • Ausweisung im Kriterienkatalog der Gemeinde

Der Arbeitskreis empfiehlt folgende Vorgehensweise: Einladung aller Grundstückseigentümer von Flächen die sowohl in der EEG-Förderkulisse liegen als auch im Kriterienkatalog als Positivfläche ausgewiesen sind zu einer Informationsveranstaltung. Dabei soll über die Zielsetzung des ILE-Projektes informiert und darum geworben werden, geeignete Flächen für ein gemeinsames Projekt zu verpachten. Der Gemeinderat hat dieser Vorgehensweise einvernehmlich zugestimmt.

 

Straßenverkehrsschau

In der turnusmäßig stattfindenden Straßenverkehrsschau hat das Expertengremium bestehend aus je einem Vertreter der Polizeiinspektion, des Staatlichen Bauamtes und der Unteren Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Neu-Ulm sowie der Straßenverkehrswacht sich u.a. mit verschiedenen Anträgen der Gemeinde zum Erlass verkehrsregelnder Maßnahmen beschäftigt, dies waren u.a.

  • Anbringung Blinkaufforderung für Busse an allen Bushaltestellen
  • Aufstellen eines Verkehrsspiegels an der Einmündung „Nelkenweg“
  • Geschwindigkeitsbegrenzung in der Stoffenrieder Straße im Bereich der ambulanten Wohngemeinschaft „Wohnen am Osterbach“
  • Beidseitiges Halteverbot im Bereich der ambulanten Wohngemeinschaft / Einmündungsbereich Jägerweg in die Stoffenrieder Straße.

Leider wurden sämtliche Anträge mit dem Hinweis abgelehnt, dass die rechtlichen Voraussetzungen entweder nicht gegeben bzw. Tatsachen vorliegen, die den Ermessensgebrauch der Behörden einschränken.

Der Gemeinderat hat die Ergebnisse zur Kenntnis genommen. Die Gemeindeverwaltung wird sich weiterhin um Lösungen bemühen.

 

ILE-Streuobstband

Die Kommunen der ILE Iller-Roth-Biber möchten gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie mit den Vereinen der Region die Idee eines durch die Gemeinden ziehenden Streuobstbandes verwirklichen. Die ILE hat mit dieser Projektidee den Ideenwettbewerb „Natürlich für’s Klima“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gewonnen.

Das Ziel des Vorhabens ist es, die Landschaft mit Reihen von Streuobstbäumen anzureichern. Dazu kommen Flächen entlang von Feldwegen, Radwegen und Straßen in Betracht. Selbstverständlich sollen da und dort auch flächige Obstwiesen entstehen. Mit dem Vorhaben soll das Kulturgut Streuobst gefördert, die Biodiversität gestärkt und die Verbundenheit unserer Gemeinden untereinander symbolisiert werden. An wichtigen Orten sollen Informationstafeln Wissenswertes zum Thema Streuobst vermitteln. Mit dem Staatspreis wird der Einsatz des Fachbüros PSU finanziert, welches das Projekt mittlerweile auch konzeptionell dargestellt hat. Für Roggenburg sollen in einem ersten Schritt als Hauptachsen das Bibertal von der Gemarkungsgrenze bei Nordholz bis nach Biberach und die Verbindung Rennertshofen – Roggenburg weiterverfolgt werden. Die Gemeinde wird nun alle anliegenden Grundstückseigentümer anschreiben und abfragen, wer bereit wäre, dass die ILE Obstbäume auf den Grundstücken pflanzt. Die Finanzierung der Bepflanzung soll über einschlägige Förderprogramme erfolgen. Sofern gemeindliche Grundstücke an den geplanten Strecken anliegen, soll die Umsetzung auf diesen Flächen geprüft werden.

 

Im nichtöffentlichen Teil hat sich der Gemeinderat mit Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten befasst.