Aus der Sitzung vom 09.01.2024

Aus der Sitzung vom 09.01.2024

Jahresbetriebsplanungen Rechtler- und Gemeindewald

Für die Rechtlergemeinschaften Schleebuch (24 ha Waldfläche) und Schießen (4 Hektar) sowie den Gemeindewald Roggenburg (11 ha) wurden die Jahresbetriebsplanungen durch Försterin Stefanie Süß, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, erstellt. Frau Süß hat dem Gemeinderat die Jahresbetriebsplanungen 2024 ausführlich vorgestellt und über die Projekte im Wirtschaftsjahr berichtet. Die Rechtlergemeinschaft Meßhofen verwaltet eine Fläche von ca. 151 ha Wald und wird dabei fachlich durch die Forstbetriebsgemeinschaft Neu-Ulm betreut. Der Gemeinderat hat alle Planungen einstimmig genehmigt und die Rechtlergemeinschaften sowie die Forstbetriebsleitungen mit der jeweiligen Umsetzung beauftragt. Auch die Waldkassen sind durch die Gemeinschaften jeweils eigenverantwortlich zu führen, wobei die Endsummen über den gemeindlichen Haushalt verbucht werden. In diesem Zusammenhang danken Bürgermeister und Gemeinderat den Rechtlergemeinschaften sehr herzlich für die kompetente Bewirtschaftung der Waldflächen. Der Umbau der Wälder zu einem klimaresistenten Baumbestand ist eine große Aufgabe, der sich alle Verantwortlichen engagiert stellen.

 Bauanträge

Die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Modulbauweise im Carport in Unteregg, am Wolfsberg 11, wurde einstimmig gebilligt. Da das vorgesehene Objekt an einer Kiesstraße anliegt, haben die Bauwerber Einschränkungen hinsichtlich der Befahrbarkeit, des Winterdienstes, der Straßenbeleuchtung sowie der Andienung und der Müllabfuhr hinzunehmen. Die angrenzende Straße ist in diesem Bereich nur 4 Meter breit, Voraussetzung für die Baugenehmigung ist daher, dass die Bauwerber für einen künftigen Ausbau der Straße einen Randstreifen an die Gemeinde veräußern.

 Erschließung „Am Rinnenfeld“

Der Gemeinderat hat bereits 2008 für den Bereich „Am Rinnenfeld“ in Unteregg die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen und die Planungsleistungen vergeben. Aus verschiedenen Gründen wurde das Projekt dann allerdings nicht weiterverfolgt. Nachdem nun aber Erschließungsfragen (Straßenbau, Ver- und Entsorgungsleitungen) zu klären sind, sollte die Bauleitplanung nun weiterverfolgt werden, wobei sich die Betroffenen eine Ausweitung des Umgriffes wünschen. Der Gemeinderat ist grundsätzlich bereit, das Bebauungsplanverfahren wieder aufzugreifen und die überfälligen Erschließungsmaßnahmen durchzuführen, die Details sind nun mit den Grundstückseigentümern zu klären.

 Steuerliche Behandlung von Gebührenüberschüssen

Die gemeindliche Wasserversorgung unterliegt der Körperschaftssteuer. Sollten hier Gebührenüberschüsse entstehen, so werden diese steuerrechtlich als Gewinn behandelt, obwohl sie einer Sonderrücklage zugeführt und im nächsten Kalkulationszeitraum wieder dem Gebührenzahler zu Gute kommen. Auf Empfehlung des Steuerberaters hat der Gemeinderat deshalb beschlossen, dass der „Gewinn“ nicht an die Gemeinde ausgeschüttet, sondern steuerrechtlich zur Stärkung des Eigenkapitals der Wasserversorgung stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt wird.

 Wasserversorgung - Grundgebühr

Im Vollzug der Gebührensatzung für die Trinkwasserversorgung sind nochmals Fragen aufgetaucht, die vom Gemeinderat einer Auslegung bedürfen. Konkret geht es um die Frage, ob für Grundstücke, auf denen mehrere Objekte einen Wasseranschluss haben, die Grundgebühr mehrfach erhoben und wie diese berechnet werden soll. Der Gemeinderat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Grundgebühr für jeden Anschluss erhoben werden muss. Allerdings ist die aktuelle Satzung – welche in diesem Punkt der amtlichen Mustersatzung entspricht – nicht zielführend formuliert. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, eine klärende Satzungsänderung vorzubereiten.

 Zuschuss Musikverein Meßhofen

Der Musikverein Meßhofen beabsichtigt am Musikerheim energetische Maßnahmen durchzuführen. Für die Installation einer PV-Anlage und den Einbau eines Energiespeichers beantragt der Verein einen Investitionskostenzuschuss der Gemeinde. Dieser beträgt nach den aktuellen Richtlinien 10 % der förderfähigen Kosten. Der Gemeinderat wir den Zuschussbetrag von rund 3.800 € im aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung stellen.

 Vereinsförderung

Im Jahr 2023 sind an die Gemeinde Roggenburg 3 Anträge der örtlichen Vereine auf eine Förderung nach den aktuellen Richtlinien (keine Investitionsförderung für bauliche Maßnahmen) eingegangen. Kämmerer Johannes Stötter informiert den Gemeinderat über die Zuwendungsempfänger: Feuerwehrverein Ingstetten (Beschaffung Sitzgarnituren, 270 €); Schützenverein Ingstetten (Restaurierung Vereinsfahne, 888,06 €); Musikkapelle Biberach (Vereinstrachten 1.536,03 €) Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde wieder ein Förderbudget in Höhe von 15.000 € in den Haushalt aufnehmen.

 Im nichtöffentlichen Teil hat sich der Gemeinderat mit Grundstücksangelegenheiten und zwei Widersprüchen gegen Beitragsbescheide befasst.