Aus der Sitzung vom 09.04.2024
Bauanträge
Der Gemeinderat hat folgenden Bauanträgen seine Zustimmung erteilt:
- Einbau von Dachgauben an einem bestehenden Wohnhaus in Biberach, Weiherstraße 11.
- Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum in Schleebuch, Zum Osterbach 2
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Roggenburg, Beethovenstraße 12
- Isolierte Befreiung für eine PKW-Stellplatzüberdachung in Schießen, Lupinenweg 1. Der Bauwerber möchte innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze einen Carport errichten – bislang hat der Gemeinderat von dieser Festsetzung keine Befreiung erteilt und so wurde der Antrag auch kontrovers diskutiert. Letztendlich wurde der Antrag mehrheitlich angenommen. Allerdings sind für das Bauvorhaben weitere Ausnahmen – insbesondere nach dem Abstandsflächenrecht der Bayerischen Bauordnung – erforderlich, so dass die Bauherrenschaft für das Bauvorhaben noch einen Bauantrag einreichen muss.
Investitionszuschuss Haus der Vereine
Die Vereinsgemeinschaft „Haus der Vereine“ in Biberach möchte im Vereinsheim die bestehende Heizungsanlage erneuern und hat für diese Investition einen Zuschuss nach den gemeindlichen Förderrichtlinien beantragt. Der Gemeinderat stellt für die rund 29.000 € teure Investition einen Zuschuss in Höhe von 15 % - 4.350 € - zur Verfügung.
Vereinsförderung
Die Gemeindeverwaltung hat die Richtlinie der Gemeinde Roggenburg zur Förderung der örtlichen Vereine und Organisationen fortgeschrieben und überarbeitet. Als neue Fördertatbestände wurde die bereits beschlossene Unterstützung der Altpapier- und Alteisensammlungen und eine gemeindliche Zuwendung bei Vereinsjubiläen eingearbeitet. Um die Gestaltung der Höhe der Jubiläumszuwendungen gab es Diskussionen, letztendlich wurde der Verwaltungsvorschlag mehrheitlich angenommen.
Kommunale Wärmeplanung
Der Gemeinderat hat sich bereits im letzten Jahr dafür ausgesprochen, gemeinsam mit weiteren Gemeinden der ILE Iller-Roth-Biber eine kommunale Wärmeplanung in Auftrag zu geben. Hierfür wird ein Zuschuss in Höhe von 90 % nach der Kommunalrichtlinie des Bundes erwartet, so dass der gemeindliche Eigenanteil sich voraussichtlich auf rund 1.500 € belaufen wird. Zur Abwicklung des Bundeszuschusses war eine erneute Beschlussfassung im Gemeinderat mit leicht geändertem Wortlaut erforderlich – die Zustimmung des Gremiums erfolgte einstimmig.
Naturgruppe KiTa Schießen
Nach dem derzeitigen Stand der Anmeldungen, kann nicht allen Krippen- und Kindergartenkinder im Betreuungsjahr 2024/2025 ein Platz in den beiden Kindertagesstätten angeboten werden. Mit der Einrichtung einer Naturgruppe im Kindergarten Schießen kann dem weitgehend Abhilfe geschaffen werden. Der Gemeinderat hat dazu einstimmig den finalen Beschluss gefasst. Vorbehaltlich der Förderung durch die Regierung von Schwaben wird nun ein „Naturwagen“ beschafft, der beim Kindergarten in Schießen aufgestellt wird, von dort aus startet die Naturgruppe dann in das Waldstück bei der ehemaligen Sandgrube in der Kohlstatt.
Innenentwicklung – kommunale Förderprogramme
Der Regionalmanager der ILE Iller-Roth-Biber, Andreas Probst, hat weitere Bausteine für den Bereich der Innentwicklung erarbeitet, die dem Gemeinderat zur Beratung vorgestellt worden sind.
- Förderung einer Erstbauberatung: Die Förderung einer Erstbauberatung durch eine Architektin oder einen Architekten richtet sich an Bau- bzw. Sanierungsinteressierte in der Gemeinde. Folgende Inhalte sind im Rahmen der Bauberatung möglich: Klärung der Absichten der Antragstellenden, Betrachtung und Analyse der aktuellen baulichen Situation, Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung der Baumaßnahmen bzw. zur Nutzungs- und Umsetzungseignung unter Berücksichtigung von lokalen und regionalen Bauweisen, Erarbeitung eines Kostenrahmens, Hinweise zu Fördermöglichkeiten sowie zu denkmalschutzrechtlichen und energetischen Fragestellungen. Der Beratungsgutschein hat einen Wert von bis zu 600 € (inkl. Umsatzsteuer) und entspricht damit einem Beratungsumfang von bis zu fünf Stunden.
- Förderung der Aktvierung von Leerständen und Baulücken: Die Förderung zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken dient der sorgfältigen und zeitgemäßen Weiterentwicklung der Ortskerne und der gewachsenen Siedlungsstrukturen der Gemeinde. Gleichzeitig soll damit die Inanspruchnahme neuer Flächen reduziert und die vorhandene Infrastruktur im Siedlungsbereich zum Schutz der Natur, der Umwelt und des Klimas genutzt werden. Förderfähig sind der Umbau, Ausbau, die Erweiterung oder Sanierung von leerstehenden oder teilweise leerstehenden Gebäuden für Wohn- oder Gewerbezwecke. Darüber hinaus werden Abriss-, Teilabriss-, Entkernungs- sowie damit verbundene Entsorgungsmaßnahmen für die anfallenden Bauabfälle gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt einen durch die Gemeinde festzulegenden Prozentsatz der zuwendungsfähigen Bruttokosten. Die Fördersumme kann auf Mindest- und Maximalbeträge festgelegt werden, auch Kinderzuschläge sind denkbar.
Bürgermeister Mathias Stölzle machte sich insbesondere für die Einführung der Beratungsgutscheine „Erstbauberatung“ stark, während er für die Bezuschussung von Baumaßnahmen keinen finanziellen Spielraum in der Gemeinde erkennen kann. Im Gemeinderat wurde teilweise auch die Thematik der Beratungsgutscheine kritisch gesehen. Letztendlich wurde die Gemeindeverwaltung – bei zwei Gegenstimmen – beauftragt, die Förderrichtlinien für eine Erstbauberatung auszuarbeiten.
Gemeindehaushalt 2024
Der Gemeinderat hat mit dem Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes die Weichen für die Bewirtschaftung in diesem Jahr gestellt und die Schwerpunkte für die Investitionen und Unterhaltsmaßnahmen in diesem Jahr beschlossen. Der neue Haushalt hat ein stolzes Gesamtvolumen von 15,3 Mio. Euro, wovon 7,3 Mio. Euro auf den Verwaltungshaushalt und 8,0 Mio. € auf den Vermögenshaushalt entfallen. Die Gemeinde plant in diesem Jahr mit einem Gewerbesteueraufkommen von 900.000 € (Vorjahr 650.000 €), die Grundsteuer bringt Einnahmen von 334.000 € (Vorjahr 332.300 €). Die Einkommensteuerbeteiligung erreicht in diesem Jahr den erfreulichen Höchstwert von 2,2 Mio. € (Vorjahr 2,0 Mio. €) und der Freistaat Bayern wird Schlüsselzuweisungen in Höhe von 728.868 € (Vorjahr 839.112 €) überweisen. An den Landkreis Neu-Ulm ist eine Kreisumlage mit einem neuem Rekordwert von 1.735.395 € abzuführen. Die Kreisumlage wird vermutlich in den Folgejahren weiterhin steigen. Die Gemeindeverwaltung wird die Einnahmenseite stets im Blick haben und auf der Ausgabenseite entsprechend umsichtig sparsam agieren. Die freiwilligen Ausgaben – insbesondere die Unterstützung der Vereine und Verbände – werden grundsätzlich in unveränderter Höhe auch in diesem Jahr fortgeführt. Die Schwerpunkte der Investitionen werden in diesem Jahr sein:
- Abwasserbeseitigung
- Eigenvermögensumlage Modernisierung Klärschlammverbrennungsanlage
- KA Schießen: Tausch Belüfterplatten
- KA Schießen: Phosphatfällstation
- Kanalinspektionen
- Prozessleitsystem Pumpwerke
- Sanierung Schachtdeckel
- Wasserrechtliche Verfahren - Bauhof Meßhofen
- Ergänzung Ausstattung - Breitbandausbau
- Gigabitausbau Bund
- Gigabitausbau Land - Bushaltestellen
- Fahrradabstellplätze in Biberach und in Schießen - Energiewende
- Erwerb Genossenschaftsanteil ILE-Iller-Roth-Biber Bürgerenergie eG
- Potenzialanalyse Freiflächen-PV
- Potenzialanalyse Windenergie
- PV-Anlage KiTa Biberach (Umsetzung)
- PV-Anlage FF Biberach (Planung + Umsetzung)
- PV-Anlage FF Ingstetten (Planung)
- PV-Anlage FF Meßhofen (Umsetzung)
- PV-Anlage Hochbehälter Roggenburg 2 (Planung) - Feuerwehren
- Ergänzung Ausstattung
- Erneuerung Zaun FF Gerätehaus Schießen
- Umbau FF Gerätehaus Biberach - Friedhof
- Laufende Sanierungsarbeiten - Geh- und Radweg Biberach – Kreisverkehr NU 2 bei Meßhofen
- Gemeindeverwaltung
- Ersatzbeschaffung Möbel
- Umbau zur Schaffung eines weiteren Büroraums - Gewässerunterhalt
- Grunderwerb
- Ausgleichsflächen
- Tauschflächen
- Flächen für Baugebiete - Grundschule Roggenburg
- Ersatzbeschaffung Möbel Klassenzimmer und Rektorat - Investitionszuschüsse
- „Fördertopf“ für Vereine
- Zuschuss an Vereine für Investitionsmaßnahmen
* Haus der Vereine (energetische Sanierung)
* Musikverein Meßhofen (energetische Sanierung)
* Sportverein Biberach (Austausch Hallenbeleuchtung)
* Sportverein Ingstetten (Umstellung Flutlichtanlage auf LED-Technik)
- Förderung Mini-PV-Anlagen - Katastrophenschutz
- Kindergärten
- KiTa Biberach: Abschluss Baumaßnahme Erweiterung und Umbau
- KiTa Biberach: Sonnenschutz
- KiTa Schießen: Erweiterung (Naturgruppe)
- KiTa Schießen: Sonnenschutz - Kirchen
- Sanierungsarbeiten an Treppe und Vorplatz der St. Antoniuskapelle Unteregg - Kreisstraße NU 2 – Roggenburg – Schießen
- Sanierung Regenwasserkanal in Schleebuch
- Sanierung Trinkwasserleitung in Schleebuch - Planungskosten
- Bebauungspläne „Bezet“
- Einbeziehungssatzung
- Radverkehrskonzept - Projekte
- Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen Wasserschutzgebiete
- Datenübernahme und Kalkulation Einführung Gesplittete Abwassergebühr
- externer Informationssicherheitsbeauftragter
- externer Datenschutzbeauftragter
- Ertüchtigung Liegewiese und Instandsetzung Steg
- Fairtrade Gemeinde
- Familienstützpunkt
- Fahrradreparaturstation am Veranstaltungsparkplatz Roggenburg
- Feldwegeunterhalt durch Jagdgenossenschaften
- Gut alt werden können in Roggenburg
- Helferkreis Asyl
- Innenentwicklungskonzept Dorferneuerung Meßhofen
- Integrierte Ländliche Entwicklung Iller-Roth-Biber
- Kommunale Wärmeplanung
- Premiumspazierwanderwege
- Roggenburg hilft
- „Streuobst für alle“
- Tag der Ausbildung in Weißenhorn
- Umsetzungsvorbereitungen Rückübertragung Abfallwirtschaft
- Virtuelles Gemeindewerk - Spielplätze
- Ertüchtigung Spielplatz Biberach und Ingstetten (ILE-Regionalbudget 2024)
- Instandhaltung - Staatsstraße St 2019 Ingstetten
- Querungshilfe - Straßensanierung im gesamten Gemeindegebiet
- Wasserversorgung
- Ergänzung Geräte
- Neubau Trinkwasserbrunnen Biberach
- Elektrotechnik Brunnen 1 Schießen
- Wasserrechtliche Verfahren
Der IST-Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2024 beträgt 2.090.882,36 €. Davon sind 1.746.526,36 € der Ertüchtigung der gemeindlichen Wasserversorgung zuzuordnen. Für die Baumaßnahme am Kindergarten Schießen und für den Breitbandausbau 1 sind noch 96.356 € abzuzahlen.
Im Haushaltsplan 2024 sind insgesamt 1.728.228 € als Darlehensaufnahme veranschlagt.
Es ist geplant aus dem Haushaltsjahr 2023 eine Kreditermächtigung in Höhe von 480.000 € in Anspruch zu nehmen und wurde daher als Haushaltseinnahmerest ins Jahr 2024 mitgenommen.
Unter Zugrundelegung einer Tilgung von 973.790,19 € wird die Gemeinde am Ende des Haushaltsplanes 2024 einen voraussichtlichen SOLL-Schuldenstand von 3.379.320,17 € haben.
Bei einem Einwohnerstand von 2.807 (Stand 30.06.2023) ergibt dies eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.204 € je Einwohner.
Damit wird die Gemeinde bei der Pro-Kopf-Verschuldung deutlich über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer kreisangehöriger Gemeinden liegen. Bei kreisangehörigen Gemeinden von 1000 Einwohner bis unter 3000 Einwohner beläuft sich die durchschnittliche Verschuldung auf ca. 728 € je Einwohner (Quelle: Landesamt für Statistik, Stand 30.06.2022). Der Landesdurchschnitt aller Gemeindegrößenklassen beträgt 953 € kommunale Schulden je Einwohner.
Werden die Darlehen zur Vorfinanzierung der staatlichen Zuwendungen und Bauplatzgrundstücksverkäufe bei der Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung nicht berücksichtigt, so ergäbe sich bei einem Schuldenstand von 2.008.820,17 € eine Pro-Kopf-Verschuldung von 716 € je Einwohner. Die Gemeinde würde damit knapp unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer kreisangehöriger Gemeinden liegen.
Der Rücklagenstand zum Beginn des Jahres 2024 beträgt 102.990,51 €. Am Ende des Haushaltsjahres 2024 wird die Allgemeine Rücklage mit ca. 85.087 € angesetzt.
Im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 sind Investitionen in Höhe von rund 3,25 Mio. € eingestellt.
Im nichtöffentlichen Teil hat sich der Gemeinderat mit einer Vielzahl unterschiedlichster Grundstücksangelegenheiten befasst und einen Stundungsantrag genehmigt.