Aus der Sitzung vom 09.07.2024
Innenentwicklungskonzept Meßhofen
Der Förderbescheid des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) Schwaben wird in den nächsten Tagen erwartet, so dass die Erarbeitung eines Innenentwicklungskonzeptes nun begonnen werden kann. Die Maßnahme wird vom Planungsbüro DAURER+HASSE, Wiedergeltingen, durchgeführt. Herr Wilhelm Daurer informiert über die vorgesehene Zeitschiene, die angestrebten Meilensteine und die vorgesehenen Formen der Bürgerbeteiligung. Die Auftaktveranstaltung findet am 31.07.2024, 19 Uhr, im Musikerheim in Meßhofen statt, die Fertigstellung des Konzeptes wird für Ende 2025 angestrebt.
Baugesuche
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage mit Studio in Ingstetten, Pappelweg 9, einstimmig gebilligt. Da zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, ist ein weiterer Stellplatz nachzuweisen. Der Bauplatz befindet sich an einer nicht ausgebauten Kiesstraße, die üblichen Einschränkungen bezüglich Befahrbarkeit, Beleuchtung, Müllabfuhr, Winterdienst, etc. sind daher hinzunehmen.
Mit der Bauvoranfrage zum Abbruch bestehender Gebäude und dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, einem Betriebsgebäude sowie einer Schüttguthalle für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb in Ingstetten, Krumbacher Straße 12, hat sich der Gemeinderat intensiv auseinandergesetzt. Das Vorhaben ist grundsätzlich in Teilen genehmigungsfähig, allerdings widersprechen die Festsetzungen im Flächennutzungsplan und die Ausweisung als Hochwasservorranggebiet den Planungen bezüglich des Standortes von Wohngebäude und Garage. Das Vorhaben ist im jetzigen Planungsstadium insgesamt nicht zustimmungsfähig. Auch für die massive Grenzbebauung sind Befreiungen nach der Bayerischen Bauordnung erforderlich.
Erschließungsbeiträge
Im Bereich der Möglichkeit, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Anwohnerstraße zu erheben, hat sich durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes eine grundsätzliche Rechtsänderung ergeben. Bislang galt ein Straßenausbau bereits als begonnen, wenn beispielsweise einzelne Straßenlampen installiert, oder Entwässerungseinrichtungen geschaffen worden sind. Das Verwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass diese Maßnahmen nicht den Beginn einer Verjährungsfrist auslösen. Ein Erschließungsbeitrag wird nun erst dann ausgelöst, wenn die Gemeinde ein Ausbauprogramm mit einer konkreten Erschließungsmaßnahme beschließt und umsetzt. Damit können nun auch die vielen noch nicht ausbebauten Kiesstraßen im Gemeindegebiet überplant und erschlossen werden, die Finanzierung erfolgt dann nach der Erschließungsbeitragssatzung. Die Gemeindeverwaltung wird im vierten Quartal mit dem Gemeinderat ein mögliches Ausbauprogramm für das Haushaltsjahr 2025 diskutieren.
Plakatierungsverordnung
Die inflationäre Plakatierung politischer Parteien zur Europawahl im Gemeindegebiet war für die Gemeindeverwaltung der Anlass, die bestehende Plakatierungsverordnung zu überarbeiten. Der Gemeinderat hat – mit kleinen Änderungen – dem Verordnungsentwurf zugestimmt, so dass zum 1. August 2024 nun eine neue Verordnung erlassen werden kann. Neu ist beispielsweise die Regelung, dass zugelassene Parteien und Wählergruppen je Wahl maximal 4 Anschläge pro Ortsteil entlang der Durchgangsstraßen anbringen dürfen. Bei Zuwiderhandlungen sind Bußgelder vorgesehen.
Geschwindigkeitsreduzierung in der Stoffenrieder Straße
Die ambulant betreute „Wohngemeinschaft am Osterbach“ wird im Oktober ihren Betrieb in Schießen aufnehmen und in ihren Wohngruppen Betreuungsplätze für Seniorinnen und Senioren anbieten. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt Geschwindigkeitsreduzierungen an Kreisstraßen u.a. im Bereich von angrenzenden Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, etc. Der Gemeinderat begrüßt die Initiative der Verwaltung im Bereich der Anwesen Stoffenrieder Straße 36 bis 49 eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h beim Landratsamt Neu-Ulm als zuständige Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Entwicklung des Gemeindehaushaltes
Kämmerer Johannes Stötter berichtet jährlich zum Stand 30.06. über die laufende Entwicklung des Gemeindehaushaltes im ersten Halbjahr. Erfreulicherweise liegen die Einnahmen im Planbereich und etwas darüber, auch die Ausgabenseite verläuft weitestgehend wie vorgesehen. Allerdings sind durch die Unwetterlagen im Juni erhebliche außerplanmäßige Ausgaben entstanden, deren Gesamtumfang noch nicht absehbar sind. Die Bewirtschaftung der Haushaltsplanes 2024 ist dennoch geordnet und der Haushaltsausgleich gewährleistet.
Im nichtöffentlichen Teil hat sich der Gemeinderat mit Darlehens- und Grundstücksangelegenheiten befasst und die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr kurz vorberaten – hier werden im Oktober Kalkulationen und Satzungen zu beraten und beschließen sein. Auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses in Biberach ist ebenfalls die Installation einer PV-Anlage vorgesehen – die Gesamtleistung wird hier bei knapp 14 kWp liegen. Eine Eigenstromnutzung mit Überschusseinspeisung ist nicht wirtschaftlich, die Installation wird als Anlage zur Volleinspeisung konzipiert. Am Kindergarten in Schießen muss am Altbau ein Sonnenschutz nachgerüstet werden – in den letzten heißen Sommer haben sich die Gruppenräume unerträglich aufgeheizt. Der Gemeinderat hat die Aufträge zum Anbringen des Sonnenschutzes und die erforderliche Elektroinstallation an die wirtschaftlichsten Bieter erteilt. Das am südlichen Ortsrand von Schießen vorgesehene Baugebiet wird nun unter dem Namen „Bollentenne West“ entwickelt. Der Gemeinderat hat den förmlichen Planungsauftrag an der Architekturbüro Glogger, Balzhausen, erteilt.