Aus der Sitzung vom  10.09.2024

 

Baugesuche

Das Landratsamt Neu-Ulm hat den Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle für einen Gartenbaubetrieb in Roggenburg, Am Zimmerplatz 4, an die Gemeinde zurückverwiesen - aus Sicht der Baugenehmigungsbehörde benötigt das Baugesuch noch die Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Traufhöhe. Die beantragte Befreiung wurde einstimmig erteilt.

Der Bauantrag zum Neubau einer LKW-Halle mit Bürobereich in Schießen, Scheibenweg 3, ist für den Gemeinderat noch mit einigen offenen Fragen verbunden. Die Zustimmung ist daher an verschiedene Bedingungen geknüpft, die vom Landratsamt und weiteren Fachbehörden konkret zu prüfen sind - beispielsweise Abstandsflächen, die schwierige Zufahrtssituation, die Einhaltung der Grundflächenzahl, Abscheideanlage, Immissionsschutz.

Mit einer Bauvoranfrage zum Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses, Teilabbruch und Nutzungsänderung der Garage zur Halle und Neubau eines Lagers in Schießen, Kirchplatz 6, möchte der Bauwerber die Umsetzungsmöglichkeiten seines Vorhabens abklären. Durch das Grundstück verläuft der Schapfengraben, bei Hochwasserlagen sind hier in der Vergangenheit erhebliche Überflutungen des Geländes aufgetreten. Im Flächennutzungsplan ist zwar ein Hochwasservorranggebiet rechtlich nicht festgesetzt, konkrete Hochwasserlagen sind aber bekannt. Um Schäden für den Bauwerber und die Nachbarbebauung auszuschließen fordert der Gemeinderat daher entsprechende Hochwasserberechnungen für den Umbau der Garage und den Neubau der geplanten Lagerhalle. Gegen den Abbruch und Neubau des Wohnhauses werden keine Vorbehalte geltend gemacht.

Eine weitere Bauvoranfrage beschäftigt sich mit dem Neubau eines Wohnhauses und einer Halle mit Garage in Roggenburg, Alleeweg 5 a. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu, allerdings liegt der Bauort an keiner öffentlichen Straße an. Daher ist die rechtliche Sicherung der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie des Geh- und Fahrtrechts nachzuweisen. Der Alleeweg ist eine Kiesstraße, auch die diesbezüglichen Einschränkungen sind vom Bauwerber hinzunehmen.

 Wasserrecht

Das Prämonstratenserkloster Roggenburg leitet Niederschlagswasser in den Dorfweiher in Roggenburg, in die Weichselschlucht und eine Waldschlucht ein, dies ist durch eine wasserrechtliche Erlaubnis festgesetzt. Diese Einleitungserlaubnis ist befristet und muss erneuert werden. Das Niederschlagswasser stammt aus Teildachflächen des Klostergasthofes und des Bildungszentrums sowie aus Parkplatzflächen. Zur bisherigen Genehmigung bleiben die Einleitungsflächen unverändert, der Gemeinderat hat dem Wasserrechtsantrag ohne Änderungen zugestimmt.

 Flächenmanagement

Die Gemeindeverwaltung hat die Eigentümer von 83 unbebauten Baugrundstücken und 54 leerstehenden Gebäuden im Rahmen ihres Flächenmanagements angeschrieben und um Auskunft gebeten, inwiefern Bau- oder Verkaufsabsichten bestehen. In Summe liegen hier mehrere Hektar erschlossenes Bauland brach, während Bauinteressenten vergeblich Bauplätze oder Immobilien suchen. Bei den Baulücken lag die Rücklaufquote der Fragebögen bei erfreulichen 57 % - 5 Eigentümer melden dabei eine konkrete Bauabsicht, weitere 5 Eigentümer bieten ihre Flächen zum Verkauf an.

Bei den leerstehenden Gebäuden lag die Rücklaufquote bei 41 %. 5 Eigentümer planen eine Ertüchtigung der Bausubstanz, weitere 5 bieten Ihre Grundstücke zum Kauf an. Bürgermeister Mathias Stölzle informiert in der Sitzung über die Details der Auswertung. Die Erschließung und Vermarktung innerörtlicher Potentiale muss aus Sicht des Gemeinderates weiterhin mit hoher Priorität verfolgt werden – gerne auch gemeinsam mit den Partnerkommunen der ILE-Allianz. Mit Zustimmung der Grundstückseigentümer hat die Gemeindeverwaltung die zum Kauf stehenden Flächen auf ihrer Homepage in einer Grundstücksbörse eingestellt.

 Feldwegeunterhalt

Seit dem Jahr 2020 gibt es Vereinbarungen mit den Jagdgenossenschaften über den Unterhalt von Feld- und Waldwegen. Die Genossenschaften erhalten ein jährliches Budget und führen damit selbständig und nach eigener Priorisierung die regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen durch (Wegeunterhalt, Entwässerung, Rückschnitt Lichtraumprofil). Die Vereinbarung ist befristet und läuft zum Jahresende aus. Aus Wunsch aller Beteiligten wird die Vereinbarung künftig unbefristet weitergeführt.

 Windkraft

In zwei Tagesordnungspunkten hat sich der Gemeinderat mit Fragen der Windenergie auseinandergesetzt. Der Regionalverband Donau-Iller hat nun die öffentliche Anhörung der Fortschreibung des Regionalplanes gestartet, die Gemeinde kann als „Trägerin öffentlicher Belange“ dazu Stellung nehmen. Der aktuelle Entwurfsstand sieht im Gemeindegebiet Roggenburg noch zwei Potentialflächen vor, welche vom Regionalverband zur Ausweisung als „Vorranggebiete für Windkraft“ vorgesehen sind. Der Gemeinderat hat dabei seine bereits in den Vorverfahren eingebrachten Stellungnahmen erneuert und spricht sich einstimmig für die Ausweisung der beiden Potentialflächen aus.

Allerdings wurde die ehemalige Abteikirche Kloster Roggenburg als besonders kulturraumprägendes Baudenkmal eingestuft. Für die Nutzung von Windenergie im Umkreis der Klosteranlage sind daher die Belange des Denkmalschutzes besonders zu würdigen.

Sollte in diesen Flächenkulissen die Errichtung von Windkraftanlagen möglich sein, dann wünscht sich die Gemeinde eine Nutzung der Windkraft in Form von Bürgerwindkraftanlagen und hat hier mit dem Projektpartner Naturenergie Zeilinger bereits im Vorfeld erste Schritte zur Abklärung denkmalpflegerischer Belange gestartet. Das Büro hat in zwei Sichtbarkeitsanalysen die optischen Zusammenhänge zwischen dem Klostergebäude und den Potentialflächen dargestellt. Die Denkmalschutzbehörden haben nun die Gemeinde Roggenburg um eine Stellungnahme zu diesen Analysen gebeten. Bürgermeister Mathias Stölzle hat dem Gemeinderat die Gutachten vorgestellt und die Sichtbeziehungen auf unterschiedlichen Standorten erläutert.

Im Spannungsfeld zwischen dem Schutz kultureller Werte und der Umsetzung erneuerbarer Energien zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele und der Energiewende spricht sich der Gemeinderat Roggenburg für die Ausweisung der vorgesehenen Potentialflächen in der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplanes Donau-Iller aus.

Unbestritten sind Sichtbeziehungen zwischen den geplanten Windenergieanlagen und der ehemaligen Abteikirche vorhanden. Die vorliegenden Sichtbarkeitsanalysen zeigen auch, dass es Standorte gibt, bei denen diese Sichtbeziehungen als störend empfunden werden können. Allerdings verändern sich insbesondere auf den Wanderwegen, den ausgewiesenen Radverbindungen und im Straßenverkehr diese Sichtbeziehungen oft bereits nach wenigen Metern. Streckenverläufe, an denen auf Dauer unzumutbare Wahrnehmungen zwischen Denkmal und den möglichen Windenergieanlagen vorliegen, sieht der Gemeinderat nicht. Bedingt durch Wald- und Gehölzbestände sowie die Topographie ist ein dauerhaftes gemeinsames Blickfeld in der Regel nicht gegeben – es liegen großräumige natürliche Sichteinschränkungen vor.

Die Errichtung des Bürgerwindparks ist eine befristete Technologie – die Anlagen werden zwischen 20 und maximal 30 Jahre betrieben und dann zurückgebaut – der Rückbau ist durch Rückbaubürgschaften, die bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt werden müssen, gesichert. Somit ist auch die Sichtbeziehung zum kulturraumprägenden Denkmal von vornherein auf diesen Zeitraum befristet. Das Denkmal selbst wird auf Dauer erhalten werden.

Zusammenfassend kommt der Gemeinderat bei der Auswertung der Sichtbarkeitsanalysen zum Ergebnis, dass durch die Errichtung von Windkraftanlagen in den vorgesehenen Vorranggebieten des Regionalplanes - trotz teilweise deutlicher Sichtbeziehungen - keine erheblichen Beeinträchtigungen für das besonders landschaftsprägende Baudenkmal Klostergebäude Roggenburg vorliegen.

Kreditaufnahmen

Zum Aufbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes in der Gemeinde Roggenburg erhält die Gemeinde Roggenburg eine 90%-Förderung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie. Dennoch verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von rund 370.000 €, den die Gemeinde aus eigenen Haushaltsmitteln beisteuern muss. Ein Teilbetrag kann über einen Förderkredit der LfA Förderbank finanziert werden

Eine weitere große Investition ist mir rund 1,3 Mio Euro Baukosten der Geh- und Radweg zwischen Biberach und dem Kreisverkehr bei Meßhofen. Der staatliche Zuschuss in Höhe von rund 1 Mio Euro muss – über mehrere Jahre – vorfinanziert werden, für den Eigenanteil von rund 300.000 € ist die Aufnahme eines langfristigen Darlehens vorgesehen.

Der Gemeinderat hat über die erforderlichen Kreditaufnahmen ausführlich beraten und die erforderlichen Beschlüsse herbeigeführt.

Im nichtöffentlichen Teil hat sich der Gemeinderat mit der künftigen Gestaltung der Realsteuern befasst – hier werden Anpassungen durch die Grundsteuerreform erforderlich. Für die Beschaffung eines neuen Kommunaltraktors für den Bauhof wurden dem Gemeinderat die vorliegenden Angebote erläutert und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt. Ferner standen eine Vielzahl von Grundstücksangelegenheiten zur Diskussion und Beschlussfassung an.