Anmeldung zur Hundesteuer
Worum geht's?
Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn unverzüglich bei der Gemeinde Roggenburg anmelden.
Mit diesem Online-Verfahren können Sie diese Anmeldung einfach und schnell erledigen.
Nach Anmeldung wird Ihnen eine Hundesteuermarke übersandt, die der Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes sichtbar zu tragen hat.
Die Hundesteuer fällt an, sobald der Hund 3 Monate im Gemeindgebiet gemeldet ist.
Was wird benötigt?
Es muss der Familienname, der Vorname und die Anschrift des Hundehalters angegeben werden.
Zudem sind die Daten des Hundes (Hunderasse, -farbe und das Wurfdatum) anzugeben sowie das Datum, ab welchem Tag sich der Hund in der Gemeinde Roggenburg aufhält.
ACHTUNG BEI MISCHLINGEN: Bitte geben Sie unbedingt eine Einschätzung an, z.B. Schäferhund-Mischling. Ggf. zeigen Sie uns ein Foto des Hundes.
Wurde für den Hund im laufenden Jahr bereits in einer anderen Gemeinde die Steuer entrichtet, so ist dies ebenfalls anzugeben. Zusätzlich ist jedoch der Nachweis vorzulegen, nur dann kann dies berücksichtigt werden.
Wie hoch ist die Hundesteuer? (Stand 01.01.2022)
Die Steuer beträgt für den ersten Hund 45 €, für den zweiten Hund 65 €, für jeden weiteren Hund 75 € und Kampfhunde und gefährliche Hunde im Einzelfall bis zu 500 €.
Eine Ermäßigung ist gemäß § 6 in Einzelfällen möglich, z.B. Jagdhund, Hundezucht, Blindenhund etc. Auch hierbei ist der Gemeinde zwingend ein Nachweis vorzulegen.
Ansprechpartner:
Annette Istl
- Telefon: 07300 9696-13