Bauformulare: Antrag, Beschreibung, Hinweise & Co
Worum geht's?
Sie wollen einen Bauantrag stellen und suchen die passenden Formulare?
Die wichtigsten Formulare sind:
- Anlage 1 - Antrag auf Baugenehmigung / Antrag auf Abgrabungsgenehmigung
- Anlage 2 - Baubeschreibung
- Erläuterungen zum Ausfüllen eines Bauantrags
- Merkblatt zur Nachbarbeteiligung in der Baugenehmigung
- Anlage 4 - Anzeige der Beseitigung / Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals
- Anlage 8 - Anzeige der Nutzungsaufnahme
Diese und weitere Formulare sowie alle aktuellen Informationen rund um den Bauantrag und die Baugenehmigung finden auf folgenden Seiten:
Des weiteren zu beachten ist die gemeindliche Stellplatzsatzung - diese finden Sie zum download unter Satzungen und Verordnungen.
Was wird benötigt?
Der Bauantrag besteht mindestens aus folgenden Unterlagen/Formularen:
- Anlage 1 - Antrag auf Baugenehmigung
- Anlage 2 - Baubeschreibung
- Berechnungen zu Wohnfläche/Nutzfläche etc.
- amtlicher Lageplan samt Nachbarschaftsverzeichnis (Auszug aus dem Katasterwerk)
- Planzeichnungen und Ansichten
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen für Baugenehmigung oder für Bauabgang
- weitere Unterlagen sind ggf. nötig, abhängig vom Einzelfall (z.B. Standsicherheitsnachweis, Nachweis Brandschutz o.ä.)
- Bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sind darüber hinaus Berechungen des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung nötig. Sofern die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten werden ist ein Antrag auf Befreiung zu stellen. Dieser Antrag ist zu begründen.
Der Bauantrag muss 3-fach und vollständig unterschrieben ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass für den Landkreis Neu-Ulm noch kein digitales Genehmigungsverfahren möglich ist!
Was passiert mit dem Antrag?
Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid sind seit dem 01.01.2025 direkt beim Landratsamt Neu-Ulm einzureichen. Bis zur Erteilung einer Baugenehmigung kann es dadurch mehrere Monate dauern.
Anträge im Freistellungsverfahren sind weiterhin direkt bei der Gemeinde Roggenburg abzugeben. Bei diesem Freistellungsverfahren (nur möglich im Bereich eines Bebauungsplanes) erhalten Sie innerhalb eines Monats Nachricht.
Was kostet die Genehmigung?
Die Genehmigung ist kostenpflichtig und wird Ihnen direkt vom Landratsamt in Rechnung gestellt. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Art Ihres Bauvorhabens.
Bei allen Fragen rund zu diesen Themen steht Ihnen unser Bauamt gerne zur Verfügung.