Antragsformalitäten - Erweiterte Führungzeugnisse

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Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen von Ehrenamtlichen/Personen, die Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen – Erneuerung wg. Ablauf von 5 Jahren.

  • 72a SGB VIII wurde vor einigen Jahren durch das Bundeskinderschutzgesetz reformiert und brachte Änderungen für Ehrenamtliche/Personen, welche Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Die Regelungen verfolgen das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Nach § 72a Abs. 4 SGB VIII müssen daher Neben- und Ehrenamtliche jeden Alters, die bei freien Trägern (Verbänden, Vereinen und Organisationen) Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das erweiterte Führungszeugnis soll sich als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen etablieren. Hierbei geht es nicht um einen „Generalverdacht“ gegenüber den in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, deren Engagement essentiell für die Kinder- und Jugendhilfe und daher nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr soll es als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemein akzeptierten und durch geeignete sonstige Maßnahmen flankierten Präventionskonzeptes verstanden werden. Allein durch die Einsichtnahme in ein Führungszeugnis kann keineswegs ein vollumfänglicher Schutz des Kindeswohls gewährleistet werden. Der Fachbereich Jugend und Familie im Landkreis Neu-Ulm hat daher mit allen bekannten Vereinen, Verbänden und Organisationen, welche Jugendarbeit betreiben, bereits vor 5 Jahren (2015) die erforderlichen Vereinbarungen erstellt auf deren Basis die Selbstverpflichtung zur Einholung des erweiterten Führungszeugnisses für die Ehrenamtlichen basiert. Diese Einholung und „Kontrolle“ ist alle 5 Jahre aufzufrischen. Da das Gros unserer gemeindlichen Gruppierungen 2015 erstmals mit dem Thema konfrontiert wurde, müssten in 2020 nach und nach erneut die erweiterten Führungszeugnisse einzuholen sein um die „Kontrollen“ der seit damals bis heute durchgängig tätigen Ehrenamtlichen/Personen gem. der Selbstverpflichtung zu wiederholen.

Die benötigen Formulare finden Sie unter Downloads. 

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