Wohnungsgeberbestätigung

Worum geht's?

Seit 2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.

Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.

Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

Was wird benötigt?

Es müssen u.a. die Daten zu Ihrer Person, zum Wohnungsgeber, die Anschrift, und ggf. die weiteren Familienmitglieder angegeben werden.

Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt. Dieses muss ausgedruckt und unterschrieben bei der Gemeinde Roggenburg, zur An-, Um- und Abmeldung eingereicht werden.

Was kostet die Wohnungsgeberbestätigung?

Es entstehen keine Kosten.

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